Hunde in Bayern dürfen während des Lockdowns nicht zum Friseur gehen - anders als ihre Artgenossen in Nordrhein-Westfalen. In Münster entschied das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, dass Hundesalons weiterhin geöffnet haben dürfen.
Geklagt hatte eine Hundefriseurin aus Emsdetten, der die Behörden mitgeteilt hatten, sie müsse ihren Laden vorübergehend schließen. In Bayern sehen die Behörden das Frisieren von Hunden nicht als unverzichtbar für den täglichen Bedarf an, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München mitteilte.
Grundsätzlich sollen in Bayern Ladengeschäfte mit Kundenverkehr angesichts des sehr besorgniserregenden Infektionsgeschehens in der Corona-Krise nicht öffnen, damit nicht nur Kontakte am und im Geschäft, sondern auch Mobilität an sich minimiert werden, hieß es aus dem Ministerium. "Die Ausnahmen sind daher restriktiv zu handhaben."
Tierpflege ist laut Ministerium nur bei "unaufschiebbarem Bedarf" zulässig - also etwa wenn Krallen einzuwachsen drohen, Kaninchen Zahnprobleme haben oder Fell zu sehr verfilzt ist und dadurch Hautentzündungen entstehen könnten. Medizinische Bäder gegen Parasiten oder Hautpilz bei Tieren dürften lediglich dann von Tierpflegern durchgeführt werden, wenn sich die Tiere "von ihrem Besitzer nur unter Gefahr der Verletzung für Tier und Mensch baden lassen".
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In Münster hatte das Gericht argumentiert, das Frisieren oder Krallenschneiden bei Hunden sei mit einer Handwerksleistung - wie etwa in einer Fahrrad- oder Kfz-Werkstatt - vergleichbar. Dabei komme es zwar zu Kontakt mit Kunden, in diesem Fall die Hundehalter. Die Mindestabstände von 1,5 Metern könnten aber eingehalten werden.
So hatte die Hundefrisörin gegenüber dem Gericht erklärt, die Hunde würden an der Tür in Empfang genommen, das Geld würde in einer vor dem Haus auf einer Bank liegenden Dose deponiert, wobei sich einzelne Kunden nicht begegneten.