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Mann stört Sprengung von AKW-Türmen - Schadenersatz?

Das könnte teuer werden

Mann stört Sprengung von AKW-Türmen - Schadenersatz?

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    Nach der Störaktion eines Mannes vor der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld prüft der Kraftwerksbetreiber Schadenersatzansprüche.
    Nach der Störaktion eines Mannes vor der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld prüft der Kraftwerksbetreiber Schadenersatzansprüche. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

    Nach der Störaktion eines Mannes vor der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld prüft der Kraftwerksbetreiber Schadenersatzansprüche. "Zur Höhe der Mehrkosten können wir derzeit keine Angaben machen, deren Ermittlung läuft erst an", teilte eine Sprecherin von Preussenelektra in Hannover mit.

    Sprengung verzögerte sich

    Der 36-Jährige war kurz vor der für vergangenen Freitagabend geplanten Sprengung der markanten Kühltürme nahe Schweinfurt auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert. Dadurch verzögerte sich die Sprengung um etwa eineinhalb Stunden. Die Polizei ermittelt seither gegen den Mann wegen möglicher Nötigung und Hausfriedensbruchs sowie wegen eines Verstoßes gegen eine geltende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt. Der 36-Jährige, wahrscheinlich ein Atomkraftbefürworter, war nach seiner Aktion zeitweise in Gewahrsam genommen worden.

    In der Allgemeinverfügung des Landratsamtes vom 13. August geht es um den Absperrbereich in der Zeit vor und nach der Sprengung. Darin heißt es unter anderem: "Zuwiderhandlungen gegen das Betretungsverbot können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000,00 EUR belegt werden."

    Ob auch die Kosten für den Einsatz von Polizei und Rettungskräften, darunter eigens angeforderte Höhenretter, dem Mann in Rechnung gestellt werden, war zunächst unklar.

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