Welche Corona-Regeln gelten aktuell an den Schulen in Bayern? Nach dem Ende der Osterferien 2022 ist das in vielen Familien im Freistaat wieder ein wichtiges Thema. Gilt im Klassenzimmer Maskenpflicht? Wird an den Schulen getestet? Gilt 3G im Unterricht? Hier die wichtigsten Antworten.
Corona aktuell: Gibt es nach den Osterferien neue Regeln an den Schulen in Bayern?
Nein, es gelten weite die schon bestehenden Corona-Regeln an den Schulen in Bayern. "Somit kann den erfahrungsgemäß höheren Infektionszahlen unter den Schülerinnen und Schülern, mit denen nach den Osterferien zu rechnen ist, wirksam begegnet werden", heißt es beim bayerischen Kultusministerium. Das bedeutet konkret:
Gilt weiter Testpflicht an den Schulen in Bayern?
Ja. Schülerinnen und Schülern dürfen an Präsenzunterricht, an Schulveranstaltungen oder an der Mittagsbetreuung nur teilnehmen, wenn sie mindestens drei Mal wöchentlich einen aktuellen negativen Testnachweis erbringen oder in der Schule einen Selbsttest unter Aufsicht vornehmen. "Tritt in einer Klasse ein Infektionsfall auf, werden alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse fünf Unterrichtstage lang täglich getestet", so das bayerische Staatsministerium.
Gilt aktuell Präsenzunterricht an den Schulen in Bayern?
Ja, der Präsenzunterricht findet unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz statt.
Gibt es weiter Tests an Schulen?
Ja, in Schulen wird nach den Osterferien weiter regelmäßig getestet - allerdings nur noch diese Woche. Zum 1. Mai werden die generellen Testungen an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung eingestellt. Damit werde "den geplanten neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Bundes Rechnung getragen und der erwartete Rückgang der Infektionszahlen (Lesen Sie hier die aktuellen Corona-Zahlen im Allgäu) berücksichtigt", heißt es.
Dürfen Kinder mit positivem Corona-Test in die Schule?
Nein. Wie bisher dürfen Schülerinnen und Schüler, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, den Präsenzunterricht nicht besuchen, so das Ministerium. Sollten sich in einer Klasse Corona-Infektionen "gravierend häufen" und der Präsenzunterricht kann nicht nicht mehr aufrechterhalten, greife die Schulleitung entsprechend ein.

Gilt Maskenpflicht an der Schule?
Nein. Die Maskenpflicht an Schulen sei kein Teil des „Basisschutzes“ des Infektionsschutzgesetzes des Bundes, so das Kultusministerium. Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist am 3. April 2022 gebe es also keine Maskenpflicht mehr an den Schulen. Es sei aber "selbstverständlich weiterhin möglich", auf freiwilliger Basis eine Maske im Unterricht oder in den schulischen Ganztagsangeboten zu tragen.
Tatsächlich empfohlen wird das Tragen einer Maske
- nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse für die Dauer von fünf Unterrichtstagen auch während des Unterrichts am Platz.
- in Gängen, Treppenhäusern, oder den Pausenhallen der Schulen - also dort, wo viel los ist.
Gilt für Lehrerinnen und Lehrer die 3G-Regel?
Ja, allerdings nicht mehr lange. Zum 1. Mai 2022 wird die 3G-Regelung für Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen aufgehoben.
Was sagen Lehrerverbände zum Aus der Testpflicht an den Schulen?
Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), nannte es "fahrlässig" nach der Abschaffung der Maskenpflicht nun auch auf Tests zu verzichten. "Diese ist die letzte wirksame Präventionsmaßnahme, die einen Beitrag leistet, die Gesundheit der Beschäftigten, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zu schützen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei", sagte er.