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Maskenpflicht im Landtag wird gut eingehalten - außer bei der AfD

Eine Partei schert aus

Maskenpflicht im Landtag wird gut eingehalten - außer bei der AfD

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    Ein Mund-Nase-Schutz hängt im Plenarsaal im bayerischen Landtag an einem Mikrofon.
    Ein Mund-Nase-Schutz hängt im Plenarsaal im bayerischen Landtag an einem Mikrofon. Foto: Sven Hoppe/dpa

    Völlig geräuschlos hat der bayerische Landtag am Montag wegen der Corona-Krise eine Maskenpflicht eingeführt. Einzig auf dem Flur der AfD-Fraktion waren am Vormittag zunächst keine Personen mit dem vorgeschriebenen Schutz von Mund und Nase zu sehen. Im übrigen Gebäude wurde die Vorschrift ausnahmslos umgesetzt. Die AfD-Fraktion war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

    Wie in Bussen und Geschäften

    Auf den Fluren und in den Gängen des Maximilianeums in München müssen fortan alle Besucher sowie alle Mitarbeiter der Fraktionen und der Landtagsverwaltung zum Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus Mund und Nase verhüllen. Anders als etwa in Bus, Bahn oder Geschäften empfiehlt der Landtag aber nur das Tragen zertifizierter OP-Masken, von sogenannten Community-Masken wird abgeraten.

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    Für die Abgeordneten gilt nur ein Maskengebot, da sonst die Freiheit des Abgeordnetenmandates beeinträchtigt würde. Die Parlamentarier sind aber gleichermaßen "dringend" gehalten, Masken zu tragen. Nach Auffassung des Landtags beinhaltet auch das Tragegebot eine rechtliche Verpflichtung. Es unterscheide sich von der Verpflichtung nur dadurch, dass auf die rechtliche Durchsetzung verzichtet werde, teilte der Landtag auf seiner Internetseite mit.

    AfD kritistiert Maskenpflicht

    Die AfD-Fraktion hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die Maskenpflicht in ihrem "Arbeits- und Verantwortungsbereich" nicht befolgen zu wollen. Damit droht ein Eklat, Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte ankündigt, sich bei Missachtung der Vorschrift weitere Schritte vorzubehalten.

    Besuchern kann Zutritt verboten werden

    Je nach Auslegung der Hausordnung des Landtags kann etwa Besuchern das Betreten des Gebäudes verboten werden. Auch alle Mitarbeiter im Landtag sind demnach gehalten, Handlungen zu unterlassen, die die Tätigkeit des Landtags, seiner Gremien, Organe und Einrichtungen beeinträchtigen. Darunter könnte auch die Missachtung der Maskenpflicht verstanden werden.

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