Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Maskenpflicht? Impfung? PCR-Test? Was gilt in Clubs im Allgäu ab Freitag?

Clubbesuche mit verschärfter 3G-Regel

Allgäuer Clubs dürfen ab Freitag öffnen: Diese Regeln gelten in Diskotheken

    • |
    • |
    Clubs dürfen auch im Allgäu wieder öffnen: Welche Regeln gelten und was Besucher beachten müssen. Auch das Parktheater in Kempten (Archivbild) will bald öffnen.
    Clubs dürfen auch im Allgäu wieder öffnen: Welche Regeln gelten und was Besucher beachten müssen. Auch das Parktheater in Kempten (Archivbild) will bald öffnen. Foto: Matthias Becker (Archivbild)

    Ab Freitag dürfen in Bayern Clubs ihre Pforten wieder öffnen. Doch dabei müssen Feierwütige noch die ein oder andere Corona-Regel beachten:

    • Zutritt zu Clubs, Diskotheken und Volksfesten haben nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete.
    • Es gilt somit die 3G-Regel, allerdings in verschärfter Version: Es gilt nur ein negativer PCR-Test. Antigen-Schnelltests oder ein Selbsttest reichen nicht aus.
    • Verstöße sollen mit einem Bußgeld bestraft werden - die Staatsregierung drängt auf "konsequente Kontrollen".
    • Getanzt werden darf in Clubs ohne Abstand und Maske.
    • In Clubs Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen.

    Nach langer Corona-Pause sind in Bayern nun auch Volksfeste und andere öffentliche Festivitäten wieder erlaubt. Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt die 3G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt haben. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mit. Zudem dürfen schon an diesem Freitag, wie angekündigt, Clubs und Diskotheken wieder öffnen. An den bayerischen Schulen entfällt ab kommenden Montag die Maskenpflicht im Unterricht.

    Volksfeste im eigentlichen Sinne waren bislang nach wie vor verboten gewesen. Erlaubt waren lediglich bestimmte Ersatzveranstaltungen. Wenn das Verbot nun fällt, gelten neben der 3G-Regel laut Staatskanzlei die "sonstigen allgemein geltenden Regelungen", etwa die üblichen Regelungen für die Gastronomie im Bierzelt. (Lesen Sie auch: Endlich wieder feiern: Im Parktheater Kempten steigt am Samstag die erste Party)

    Auch Weihnachts- und Christkindlmärkte sollen in Bayern stattfinden können

    Weihnachts- und Christkindlmärkte sollen ebenfalls stattfinden können, bekräftigte die Staatsregierung, vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage. Sollte es nötig sein, sollen rechtzeitig nochmals gesonderte Regelungen erlassen werden.

    Von diesen Freitag (1. Oktober) an darf in den Clubs und Diskotheken Bayerns wieder getanzt werden, und zwar ohne Abstand und Maske. Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt eine verschärfte 3G-Regel: Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene, oder man muss einen negativen PCR-Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest reichen also nicht aus. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen. (In unserem Corona-Newsblog finden Sie alle Corona-News aus dem Allgäu und der Welt.)

    Clubbesuche nur mit 3G-Regel: Verstöße werden mit Bußgeld bestraft

    Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen seien wie branchenüblich zulässig, hieß es. Die Staatsregierung dringt jedoch auf "konsequente Kontrollen". Verstöße sollen mit einem Bußgeld bestraft werden.

    Unter den gleichen Bedingungen dürfen ab Freitag (1. Oktober) auch Bordellbetriebe wieder öffnen.

    Zudem beschloss das Kabinett, wie am Mittwoch von Ministerpräsident Markus Söder und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) angekündigt, das Ende der Maskenpflicht im Unterricht: Von Montag (4. Oktober) an müssen Schülerinnen und Schüler an Bayerns Schulen im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen - auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Nachbarn nicht eingehalten wird.

    Insgesamt soll die bayerische Corona-Verordnung mit den genannten Änderungen bis einschließlich 29. Oktober verlängert werden. (mit dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden