Immer mehr gewöhnen wir uns daran, dass im öffentlichen Raum kaum noch eine Maske zum Schutz vor einer Corona-Infektion getragen werden muss. Nun fällt auch noch die Maskenpflicht in den Arztpraxen – aber nur für das medizinische Personal. Patientinnen und Patienten müssen weiter mit einer FFP2-Maske kommen. Sonst dürfen sie die Praxis erst gar nicht betreten. Das schreibt das Bundesinfektionsschutzgesetz vor. Dass das vielleicht aber nicht von allen Patienten so akzeptiert wird, steht zu befürchten. Doch wie gehen die Praxen mit der neuen Situation um?
Corona-Pandemie