In München hat eine betrunkene Frau eine Verkäuferin gebissen - weil diese sie auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte (Symbolbild).
Bild: Angelika Warmuth
In München hat eine betrunkene Frau eine Verkäuferin gebissen - weil diese sie auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte (Symbolbild).
Bild: Angelika Warmuth
Der Vorfall ereignete sich am Münchner Hauptbahnhof. Wie die Bundespolizei berichtete, betrat die 37-Jährige dort ohne Maske ein Kosmetikgeschäft. Als eine Verkäuferin sie auf die Maskenpflicht hinwies, wurde die 37-Jährige aus Aubing laut Polizei sofort aggressiv, ging auf die Angestellte los und biss sie in den Arm. Außerdem kratzte sie die 24-Jährige und riss an ihren Haaren.
Durch die Hilferufe der 24-Jährigen wurden Passanten aufmerksam und schritten ein. Schließlich ließ die 37-Jährige von ihrem Opfer ab. Die 24-Jährige wurde bei dem Angriff nur leicht verletzt und verzichtete auf ärztliche Begutachtung.
Nach Anzeigenaufnahme wegen Körperverletzung und Beleidigung wurde die 37-jährige, die laut Polizei mit 1,98 Promille alkoholisiert war, wieder auf freiem Fuß gesetzt. Ihre Daten wurden von den Beamten zur Ahndung des Verstoßes gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an die zuständige Behörde weitergeleitet. Ihr droht ein entsprechendes Bußgeld in dreistelliger Höhe.
Seit Samstag, 6. November 2021, gilt wegen der stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen wieder eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bayern. Davon betroffen sind Züge und S-Bahnen sowie Bahnhöfen und Haltepunkten in ganz Bayern.
Die Münchner Bundespolizei wird die Regelungen nach eigenen Angaben bei Menschen, die aktuell noch mit Operationsmasken unterwegs sind, und sich bei einer Ansprache einsichtig zeigen, "großzügig handhaben". Uneinsichtige und Personen, die ohne Mund-Nase-Bedeckung angetroffen werden, müssen weiterhin mit einer Meldung an die zuständigen bayerischen Behörden und damit mit einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz rechnen.
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