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Unfall auf der A99-Westumfahrung München: Mann rammt vier Fahrzeuge

Medizinischer Notfall

Mann verliert Bewusstsein in Münchner Tunnel – anderer Fahrer stoppt ihn

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    Der medizinische Notfall eines 31-Jährigen hat im Münchener Norden zu einer zeitweisen Sperrung der A99 geführt. Doch die Polizei glaubt der Unfall wäre vermeidbar gewesen.
    Der medizinische Notfall eines 31-Jährigen hat im Münchener Norden zu einer zeitweisen Sperrung der A99 geführt. Doch die Polizei glaubt der Unfall wäre vermeidbar gewesen. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

    In einem Münchner Autobahntunnel ist es auf Höhe Allach am Montag zu einem Unfall gekommen, bei dem fünf Fahrzeuge beschädigt – und eine Person leicht verletzt wurde. Das berichtet die bayerische Polizei. Demnach hat ein medizinischer Notfall die Chaosfahrt verursacht. Doch inzwischen wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

    Unfall auf A99 Westumfahrung München: Fünf Fahrzeuge beschädigt

    Ein 31-jähriger Autofahrer fuhr auf der Westumfahrung München und wollte in seine Heimat nach Miesbach fahren. Kurz bevor er in den Tunnel auf der A99 fuhr, auf Höhe Allach-Untermenzing, erlitt er einen medizinischen Notfall. Der 31-Jährige verlor die Kontrolle, kollidierte mit anderen Fahrzeugen und krachte gegen die Tunnelwand. Zur selben Zeit muss ein Mann erkannt haben, was vor sich geht.

    In einem waghalsigen Manöver überholte er das inzwischen schwer beschädigte Fahrzeug und bremste sein eigenes so stark ab, dass auch der 31-Jährige zum Stehen kam. Mehrere Polizeistreifen eilten herbei und sperrten die Autobahn in Richtung Salzburg vollständig ab. Wie Polizei weiter mitteilt, wurde bei der Unfallfahrt eine Person leicht verletzt. Der Schaden wird auf rund 40.000 Euro geschätzt.

    Polizei: Mann hätte Medizinischen Notfall vermeiden können

    Die Polizei geht davon aus, dass der medizinische Notfall vermeidbar gewesen wäre und der 31-Jährige die volle Verantwortung trägt. So heißt es weiter: „Nach Abschluss der Ermittlungen wird sich der Miesbacher für die Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall verantworten müssen.“

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