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Mehrere bayerische Kommunen lockern die "Corona-Notbremse"

Corona-Regeln in Bayern

Mehrere bayerische Kommunen lockern die "Corona-Notbremse"

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    Die Inzidenzwerte mehrerer Kommunen in Bayern sind seit drei Tagen in Folge unter 100 - das heißt, die betreffenden Städte und Landkreise dürfen die sogenannte Corona-Notbremse wieder lösen.
    Die Inzidenzwerte mehrerer Kommunen in Bayern sind seit drei Tagen in Folge unter 100 - das heißt, die betreffenden Städte und Landkreise dürfen die sogenannte Corona-Notbremse wieder lösen. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

    Nach den Osterfeiertagen liegen die Inzidenzwerte mehrerer Kommunen in Bayern seit drei Tagen in Folge unter 100 - das heißt, die betreffenden Städte und Landkreise dürfen die sogenannte Corona-Notbremse wieder lösen. Für jene Regionen, in denen die Zahl um die 100 schwankt, bedeutet das unter Umständen einen schnellen Wechsel zwischen Zusperren und Öffnen.

    Corona-Pandemie: Infektionszahlen können wegen der Feiertage verfälscht sein

    Die "Corona-Notbremse" lösen dürfen - entsprechend den Zahlen des Robert Koch-Institutes (RKI) von Dienstag - etwa die Landkreise Weilheim-Schongau, Starnberg, Rosenheim, Erlangen-Höchstadt sowie für die Stadt Coburg. Das RKI verweist allerdings darauf, dass Infektionszahlen an Feiertagen unter Umständen zeitverzögert von den Gesundheitsämtern gemeldet werden und sich zudem möglicherweise weniger Menschen testen lassen.

    In der Stadt München beispielsweise trat am Ostersonntag die "Corona-Notbremse" in Kraft, weswegen Museen und der Tierpark Hellabrunn schließen mussten und die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 und 5.00 Uhr galt. Weil aber zwischen Samstag und Montag der Inzidenzwert - die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen - wieder unter 100 lag, werden die verschärften Maßnahmen ab Mittwoch bereits wieder gelockert.

    München: Inzidenzunabhängige Corona-Regeln sind klar definiert

    Eine Sprecherin teilte mit, München sei wie alle anderen kreisfreien Städte und Landkreise im Freistaat an die Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gebunden. Dort sei das Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen klar definiert. "Ein Spielraum besteht für die Stadt München nicht."

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