Bayern plant kein umfassendes Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr. Anders als das Nachbarland Baden-Württemberg, wo künftig in Bussen und Bahnen keine Messer oder andere Waffen mehr getragen werden dürfen. Ein landesweites Verbot gebe es in Bayern nicht und sei auch nicht in Arbeit, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in München auf Nachfrage der Deutschen-Presse-Agentur. Im Freistaat sollen vor allem die Gemeinden, Landratsämter und Bezirksregierungen über solche Verbote entscheiden.
Das Innenministerium begründet den Grundsatz damit, dass die Behörden vor Ort am besten entscheiden könnten, ob Messerverbote sinnvoll und rechtlich durchsetzbar sind. Das gelte auch für den öffentlichen Nahverkehr. Auch in Augsburg waren vergangenes Jahr Messerverbotszonen im Gespräch. Seit 2017 gelten Verbotsregelungen für die Maxstraße und angrenzende Straßen – allerdings nur bei „besonderen Anlässen“, zu denen etwa Großveranstaltungen wie die Sommernächte oder Silvester zählen.
Waffen- und Messerverbotszone beschäftigten auch die Stadt Augsburg
Zudem nannte die Stadt weitere möglicherweise sinnvolle Verbotszonen. Dazu zählten sensible Bereiche mit vielen Menschen – etwa Naherholungsgebiete wie den Kuhsee oder rund ums FCA-Stadion. Auch seien zeitlich befristete Zonen, zum Beispiel die Innenstadt in den Nachtstunden, denkbare Varianten gewesen. Für die Polizei bestand mit Verweis auf die Kriminalitäts- und Gefährdungslage in Augsburg kein Anlass für eine allgemeingültige Waffenverbotszone. Die Waffenverbotszonen wurden in Augsburg nicht über die bestehende Maxstraßen-Regelung erweitert.
Trotzdem sind Waffen in Bus und Bahn nicht erlaubt
Das bedeutet allerdings nicht, dass Fahrgäste in bayerischen S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen einfach so Messer und andere Waffen dabeihaben dürfen. Entsprechende Verbote können wie zum Beispiel im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) oder bei der Deutschen Bahn über die Beförderungsbedingungen geregelt werden. Im AVV sind Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, demnach von der Beförderung ausgeschlossen. (mit dpa)
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