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Mietenstopp-Volksbegehren zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Volksbegehren "Mietenstopp"

Mietenstopp-Volksbegehren zieht vor das Bundesverfassungsgericht

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    Im Juli wurde das Volksbegehren gegen Mieterhöhungen in Bayern vorerst gestoppt. Die Begründung: Mietrecht sei eine Angelegenheit des Bundes.
    Im Juli wurde das Volksbegehren gegen Mieterhöhungen in Bayern vorerst gestoppt. Die Begründung: Mietrecht sei eine Angelegenheit des Bundes. Foto: Lino Mirgeler/dpa (Archivbild)

    Das vom bayerischen Verfassungsgerichtshof gestoppte Volksbegehren "#6JahreMietenstopp" ist jetzt ein Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Am Samstag hätten die beiden Beauftragten des Volksbegehrens, Volker Rastätter und Monika Schmid-Balzert, per Fax und Kurier an Deutschlands höchstem Gericht Verfassungsbeschwerde eingereicht, teilte der DMB Mieterverein München am Dienstag mit. Das Gericht habe den Eingang auch bereits bestätigt, ein Aktenzeichen gebe es aber noch nicht, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage.

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