Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Vorgabe der Stadt gekippt, wonach beim Abriss von Mietshäusern neue, bezahlbare Mietwohnungen in vergleichbarer Lage gebaut werden müssen. Das bestätigte das Gericht am Dienstag, nachdem zuvor die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet hatte.
Vor dem Verwaltungsgericht