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Missbrauchsprozess in Traunstein - Gericht entscheidet über Fortgang

Oberbayern

Missbrauchsprozess in Traunstein - Gericht entscheidet über Fortgang

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    Der Kläger Andreas Perr (Mitte) und seine Anwälte Andreas Schulz (links) und Markus Goldbach (rechts) sitzen vor Prozessbeginn an ihrem Platz im Gerichtssaal des Landgericht Traunstein.
    Der Kläger Andreas Perr (Mitte) und seine Anwälte Andreas Schulz (links) und Markus Goldbach (rechts) sitzen vor Prozessbeginn an ihrem Platz im Gerichtssaal des Landgericht Traunstein. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Wie geht es weiter im Traunsteiner Prozess um Schmerzensgeld und Schadenersatz für einen Missbrauchsbetroffenen? Das will das Landgericht an diesem Freitag (9.00 Uhr) entscheiden. Möglich ist, dass das Gericht ein psychologisches Gutachten in Auftrag gibt, das klären soll, welche Auswirkungen es auf den Kläger hatte, dass er als Zwölfjähriger von einem katholischen Priester missbraucht wurde.

    Der Mann, ein früherer Ministrant, gibt an, Mitte der 1990er Jahre einmal von einem Priester in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. Er fordert in dem Zivilprozess vor dem Landgericht Traunstein mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum.

    Missbrauchsprozess in Traunstein: Wie geht es weiter?

    Zum Prozessbeginn am 20. Juni hatte der Anwalt des Erzbistums zwar generell akzeptiert, dass der Kläger einen Anspruch auf Entschädigung hat, auf eine konkrete Summe legte er sich aber nicht fest. Er beantragte darum, die Klage auf Schmerzensgeld in der geforderten Höhe abzuweisen und bat das Gericht um eine Einschätzung.

    Die Initiative Sauerteig aus Garching an der Alz, die den Kläger unterstützt, hatte danach in einem offenen Brief an Kardinal Reinhard Marx appelliert, die geforderten 300.000 Euro zu bezahlen.

    Der Brief an den Erzbischof von München und Freising sei verbunden, "mit der eindringlichen Bitte, endlich zu einer christlichen Haltung der Nächstenliebe gegenüber Missbrauchsbetroffenen zu finden", teilte die Sprecherin der Initiative Sauerteig, Rosi Mittermeier, mit. Im Brief heißt es: "Nutzen Sie die vom Gericht auf 4.7.2023 angesetzte Schriftsatzfrist, um die geforderte Summe von 300.000 Euro zu akzeptieren."

    Gericht soll einschätzen, wie hoch angemessene Entschädigung sein soll

    Der Anwalt des Erzbistums hatte aber vor Gericht betont, er sei auf eine Einschätzung des Gerichts angewiesen, wie hoch eine angemessene Entschädigung ausfallen soll. Im Juni hatte das Landgericht Köln das dortige Erzbistum zur Zahlung von 300.000 Euro an einem Mann verurteilt, der als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden.

    Erst am Mittwoch wurde eine weitere Klage in Köln bekannt. Die heute 56 Jahre alte, frühere Pflegetochter eines zu einer langen Haftstrafe verurteilten ehemaligen Priesters verlangt 830.000 Euro als Entschädigung für das ihr zugefügte körperliche und seelische Leid.

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