Der wegen des Mordes an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker wird nach 18 Jahren Haft in Deutschland in sein Herkunftsland abgeschoben. Die Abschiebung sei im Gange, das Flugzeug mit dem heute 43-Jährigen an Bord starte voraussichtlich gegen 14.30 Uhr vom Frankfurter Flughafen nach Bagdad, sagte ein Sprecher der Bundespolizei der Deutschen Presse-Agentur.
Der Mord an dem Modeschöpfer hatte im Januar 2005 weithin für Entsetzen gesorgt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte den damals 25-Jährigen auf der Straße in der Münchner Innenstadt angesprochen. Er nahm ihn mit in sein Haus im Münchner Vorort Grünwald, wo der Iraker ihn mit einem Stromkabel erdrosselte.
Wie geht es für den Iraker nach seiner Abschiebung weiter?
Zuvor war mit der
die Voraussetzung für den Abschiebeflug geschaffen worden. Das notwendige Passersatzpapier lag laut bayerischem Landesamt für Asyl und Rückführungen inzwischen vor.Er wird das Flugzeug in seinem Herkunftsland als freier Mann verlassen, wie sein Anwalt Adam Ahmed vor Kurzem sagte. Sein Mandant habe die Abschiebung gewollt.
Darf der Moshammer-Mörder wieder zurück nach Deutschland?
Der Mann darf allerdings lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen. Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde. Die Behörde hatte aber eine Entlassung aus der Haft zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands abgelehnt.
Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung hatte Ahmed zurückgenommen. Grundsätzlich wäre diese ab dem 15. Januar möglich gewesen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablief. Ein Gutachter hatte den Mann laut Ahmed aber als in Deutschland noch nicht entlassungsreif eingestuft, weil er hierzulande kein soziales Umfeld habe. Das sei im Irak anders.
Für wie lange musste der Moshammer-Mörder ins Gefängnis?
Der Iraker kurdischer Abstammung war um die Jahrtausendwende nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Er besaß zur Zeit der Tat eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Er war kurz nach der Tat festgenommen worden, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.