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München und Dresden - Hofbräuhaus vs. Hofbrauhaus - Namensstreit vor Gericht

Landgericht München

Hofbräuhaus vs. Hofbrauhaus - Namensstreit vor Gericht

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    Die Marke Hofbräu München klagt gegen das Dresdener Hofbrauhaus.
    Die Marke Hofbräu München klagt gegen das Dresdener Hofbrauhaus. Foto: Felix Hörhager, dpa (Symbolbild)

    Hofbräuhaus oder Hofbrauhaus: Mit einem Streit um den Namen muss sich am Dienstag (15.00 Uhr) das Landgericht München I befassen. Das Staatliche Hofbräuhaus München wendet sich seit zehn Jahren erfolglos gegen die Namensgebung des Dresdner Hofbrauhauses.

    Der Lebensmittelhändler John Scheller, der im Raum Dresden vier Lebensmittelmärkte betreibt, hatte sich 2011 die sogenannte Wort- und Bild-Marke für "Dresdner Hofbrauhaus" beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gesichert. Hofbräu München reichte gegen die Markenanmeldung Widerspruch ein.

    Hofbräu München klagt parallel zu dem noch laufenden Widerspruchsverfahren gegen die Markenanmeldung

    Da keine Einigung erzielt werden konnte, klagte Hofbräu München parallel zu dem noch laufenden Widerspruchsverfahren gegen die Markenanmeldung nun zivilrechtlich. Eine Verwässerung der Marke im Herkunftsland hätte auch schwerwiegende Auswirkungen auf das internationale Geschäft, argumentiert Hofbräu München.

    Anders als die wenigen weiteren Traditionsbrauereien, die neben Hofbräu München existieren und sich "Hofbräu" nennen, verfüge die erst 2011 neu ins Leben gerufene Dresdner Marke nicht über eine lange Tradition und verweise daher "irreführend und zu Unrecht" auf die Geschichte der früheren "Hofbrauhaus Actienbierbrauerei und Malzfabrik zu Dresden", heißt es in München. Über einem Brunnen dieser früheren Dresdner Brauerei steht ein Lebensmittelmarkt Schellers. Dieser verkauft das Bier in seinen Lebensmittelmärkten und betont, es gehe ihm um die regionale Tradition - er wolle keinen Konkurrenzkampf.

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