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Nach Ärger um Stadel-Party: Was muss man bei einer Feier beachten?

Wir bringen Licht ins Dunkel

Nach Ärger um Stadel-Party: Was muss man bei einer Feier beachten?

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    Was muss man bei einer Stadel-Fete beachten? Darüber wird derzeit im Allgäu diskutiert.
    Was muss man bei einer Stadel-Fete beachten? Darüber wird derzeit im Allgäu diskutiert. Foto: Symbolfoto: thomaca – stock.adobe.com

    Es sei ein "gut geplantes und gut durchdachtes Event" gewesen, schreibt die Polizei über eine Stadel-Party in Hopferau. Dennoch droht den Veranstaltern im Alter von 19 bis 23 Jahren ein Bußgeld. Sie hatten laut Polizei vergessen, die Party mit rund 150 Gästen anzumelden. Zwar sind die Ermittlungen der Polizei noch nicht abgeschlossen und über die über die Höhe eines möglichen Bußgelds kann nur spekuliert werden. Trotzdem wurde in den Sozialen Netzwerken nach Bekanntwerden des Vorfalls heftig darüber diskutiert, zum Beispiel bei unseren Kollegen von all-in.de

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    Während viele Nutzer das Vorgehen der Polizei kritisieren, fragen sich andere, ab wann eine Feier angemeldet werden muss. Auszug aus einer Diskussion auf der FB-Seite Blaulichtreport Südschwaben/Allgäu:

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    Licht ins Dunkel bringt Jurist Ralf Kinkel vom Landratsamt Ostallgäu. Private Feiern mit ausschließlich geladenen Gästen, wie beispielsweise bei Hochzeiten oder bei einem Geburtstagsfest in einem Stadel, müssen demnach nicht angemeldet werden. "Anders liegt der Fall, wenn eine Veranstaltung zur Vergnügung öffentlich ist", warnt Kinkel.

    Wird bei einer öffentlichen Stadel-Feier Alkohol mit "gewerblichen Charakter" ausgeschenkt, muss das Fest mindestens zwei Wochen vorher bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Diese kann dann entscheiden, ob sie eine Konzession erteilt. Zudem kann sie die "Lizenz zum Feiern" an bestimmte Auflagen knüpfen (zum Beispiel zu Themen wie Jugendschutz, Naturschutz, Nachbarn oder Sicherheitskonzept).

    Kinkel rät Veranstaltern im Zweifelsfall frühzeitig den Kontakt zur Gemeinde zu suchen, um über Ort, Zeit und Besucherzahl zu sprechen. Denn ansonsten könnte auf die Party Ärger folgen. Bei einer nicht angemeldeten öffentlichen Veranstaltung, auf der Alkohol floß, kann das Landratsamt ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich ein rechtzeitiger Blick in den Leitfaden zu Veranstaltungen. Das Landratsamt Ostallgäu hat ihn online gestellt unter veranstalterinfo.ostallgaeu.de

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