Nach dem Tod eines dreijährigen Jungen hat das Landgericht Augsburg den Vater zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafkammer sprach den 24-Jährigen am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, ursprünglich war der Mann wegen Totschlags angeklagt. Der Angeklagte soll mit so brutalen Faustschlägen seinen Sohn traktiert haben, dass die Därme des Kindes geplatzt sind. Der Junge starb später im Krankenhaus (Az. 8 Ks 401 Js 140264/19).
Urteil am Landgericht Augsburg