Im Streit um seine Zulassung zum Dienst hat ein tätowierter Polizeianwärter seine Klage am Verwaltungsgericht München zurückgezogen. Die Bereitschaftspolizei in Bamberg hatte ihn abgelehnt, weil er ein Eisernes Kreuz mit dem Schriftzug "Blaue Augen Blaues Blut" in Frakturschrift als Tätowierung auf dem Rücken trägt. Einen Bezug zur rechten Szene wies der Kläger am Dienstag vor Gericht zurück. Er wolle mit dem Kreuz nur seine Verbundenheit mit der Luftwaffe bekunden und zeigen, dass er in der Tradition einer Soldaten-Familie stehe. Eine politische Aussage verbinde er mit der Tätowierung nicht.
Prozess in München