Im Streit um seine Zulassung zum Dienst hat ein tätowierter Polizeianwärter seine Klage am Verwaltungsgericht München zurückgezogen. Die Bereitschaftspolizei in Bamberg hatte ihn abgelehnt, weil er ein Eisernes Kreuz mit dem Schriftzug "Blaue Augen Blaues Blut" in Frakturschrift als Tätowierung auf dem Rücken trägt. Einen Bezug zur rechten Szene wies der Kläger am Dienstag vor Gericht zurück. Er wolle mit dem Kreuz nur seine Verbundenheit mit der Luftwaffe bekunden und zeigen, dass er in der Tradition einer Soldaten-Familie stehe. Eine politische Aussage verbinde er mit der Tätowierung nicht.
Richter: Polizei darf Anwärter unter den Umständen ablehnen
Das muss er auch gar nicht, sagte der Vorsitzende Richter. Allein die Tatsache, dass die Tätowierung womöglich erklärungsbedürftig sei, gebe der Bereitschaftspolizei das Recht, ihn als künftigen Polizisten abzulehnen: "Es kommt nicht auf die Intention des Trägers an, sondern es kommt darauf, wie ein verständiger Dritter das auffassen kann", sagte er und verwies darauf, dass das laut einem Urteil aus Baden-Württemberg sogar auf eine Totenkopf-Tätowierung zutreffen kann. "Zusammengefasst sieht es nicht fürchterlich gut aus für Ihre Klage." Nach dieser Einschätzung zog der Mann die Klage zurück und sagte: "Es ist jetzt für mich kein Weltuntergang, mir stehen noch andere Türen offen."
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