Kontrollen der neuen Corona-Regeln durch die Polizei: Geldbußen und Schließungen drohen
Söder betonte, entscheidend für den Kampf gegen die vierte Corona-Welle sei die konsequente Umsetzung der geltenden Regeln. Daher werde die Polizei im Land ab sofort deutlich konsequenter und systematisch kontrollieren, um Verstöße zu ahnden. "Die Kontrolldichte wird sich sehr verändern", sagte er.
Wie der BR berichtet, sollen die Kreisverwaltungsbehörden dafür Unterstützung von Polizeibeamten erhalten. Diese sollen auch unmittelbar vor Ort ein Verwarnungsgeld zwischen fünf bis 55 Euro bestimmen dürfen. Bei entsprechenden Verstößen ist laut Kabinettsbeschluss auch die vorübergehende Schließung der betreffenden Betrieben und Einrichtungen möglich.
2G-Regel in Bayern gilt vorerst nicht für alle Bereiche des öffentlichen Lebens
Trotz der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen verzichtet Bayern zunächst auf die flächendeckende Einführung der 2G-Regel. Weitgehend gelte aber 2G in Bayern, sagte Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag nach der Sitzung des Ministerrates in München. Es sei zudem nicht auszuschließen, dass es je nach Verlauf der Pandemie zu einer flächendeckenden Verschärfung komme - also auch in der Gastronomie. Die 2G-Regel schließt nur Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren von Zugangsbeschränkungen und Auflagen aus.
Maskenpflicht an Bayerns Schulen gilt auch noch nach den Herbstferien
Der Ministerrat beschloss am Dienstag in München, dass die Maskenpflicht an Bayerns Schulen auf unbestimmte Zeit verlängert wird. Die nach den Herbstferien zunächst nur befristet geltende Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung bleibe an allen Schulen im Freistaat "bis auf weiteres" gültig, hieß es.
Ausnahme von 2G-Regel in der Schule: Getestete Schüler dürfen Musik und Sport machen
Zudem wurde für minderjährige Schüler über zwölf Jahren, die regelmäßig auf Corona getestet werden, bis zum Ende des Jahres eine Ausnahmeregel beschlossen, damit sie auch ungeimpft ihre sportlichen und musikalischen Hobbys fortführen können. Demnach gilt für Schüler für sportliche und musikalische Eigenaktivitäten und für Theatergruppen bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene). Für alle jüngeren Schüler gilt die Ausnahme bereits jetzt. Die Ausnahmeregel gelte aber nicht für Besuche von Stadien, Clubs, Konzerten und ähnlichen Freizeitangeboten in Innenräumen.
Keine kostenfreien Schnelltests oder PCR-Tests in Bayern
Keine Änderungen soll es dem Beschluss zufolge bei der Kostenübernahme der Corona-Tests in Bayern geben. Sowohl die PCR-Tests als auch die Antigenschnelltests bleiben nur in Ausnahmen kostenlos. Söder betonte, dass die Kontrollen in Bayern massiv verschärft würden. Dazu werde die Polizei mit den Gesundheitsbehörden eng zusammenarbeiten. Verstöße würden streng geahndet.
Die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen Corona-Testzentren werden dafür mindestens bis zum 31. März 2022 fortgeführt. Die Kosten für den Betrieb übernimmt der Freistaat, soweit sie nicht nach der Test-Verordnung oder von anderen Kostenträgern übernommen werden.

Hotels und Gastronomie: Tägliche Schnelltests bei Mitarbeitern ausreichend
Mitarbeiter von Hotels, in der Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen müssen ab Mittwoch nicht mehr zwingend zweimal pro Woche PCR-Tests durchführen lassen. Pro Arbeitstag können die Beschäftigten in Bayern auch einen Antigenschnelltest vorlegen, beschloss das Kabinett. Die Erleichterung gelte sowohl, wenn die Corona-Ampel wie derzeit auf Rot stehe, als auch bei Gelb.
"Bei aller berechtigter Sorge wegen der sprunghaft steigenden Corona-Infektionszahlen und der Krankenhausbelegung sind diese Anpassungen sinnvoll", teilte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) mit. Es sei erfreulich, dass ungeimpfte Mitarbeiter durch die praxistaugliche Anpassung der Vorschrift zwar weiter täglich einen Corona-Selbsttest machen müssten, aber dafür dann nicht mehr zwingend teure PCR-Tests nötig seien.
Testpflicht am Arbeitsplatz und FFP2 als Maskenstandard
Die rote Stufe der Corona-Ampel sieht zudem eine Testpflicht am Arbeitsplatz für Beschäftigte von Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und den weitgehenden Ausschluss von Ungeimpften bei öffentlichen Veranstaltungen (2G) vor. Am Montag war die Ampel auf die höchste Stufe gesprungen, weil auf den bayerischen Intensivstationen am Montag mehr als 600 Menschen wegen einer Covid-19-Erkrankung behandelt werden mussten. Der Maskenstandard war schon am Sonntag auf FFP2 erhöht worden.
Corona-Bekämpfung im Freistaat: Erneute Einstufung als Katastrophenfall möglich
Um die Kliniken und die Kommunen etwa beim Intensivtransport oder im Sanitätswesen zu entlasten, soll zudem geklärt werden, wie die Bundeswehr in die Pandemiebekämpfung eingebunden werden kann. Ferner werde geprüft, wie andere Kliniken sowie Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation in das Versorgungsgeschehen einbezogen werden können. Um die Verlegung von Patienten zu erleichtern, könnte in den kommenden Tagen auch erneut der Katastrophenfall in Bayern ausgerufen werden.
Eine Übersicht über die aktuellen Corona-Regeln in Bayern finden Sie hier.
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