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Neue Corona-Regeln in Bayern ab 6. November 2021

Warnstufe Gelb und härtere Einschränkungen für Ungeimpfte

Das sind die neuen Corona-Regeln in Bayern

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    Wie Ministerpräsident Markus Söder bekannt gegeben hat, werden die Corona-Regeln in Bayern ab Samstag verschärft.
    Wie Ministerpräsident Markus Söder bekannt gegeben hat, werden die Corona-Regeln in Bayern ab Samstag verschärft. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Neue Corona-Regeln in Bayern: Wie auch in Baden-Württemberg und Tirol verschärft sich in Bayern die Situation für Ungeimpfte. Angesichts der steigenden Corona-Zahlen hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für Mittwoch eine Sondersitzung des bayerischen Kabinetts einberufen. Darin wurden neue Corona-Regeln für Bayern beschlossen. Unter anderem gibt es nach den Herbstferien wieder eine Maskenpflicht im Unterricht und die Warnstufen der Krankenhausampel wurden neu definiert.

    Situation in den Krankenhäusern "besorgniserregend"

    Bei der Pressekonferenz am Mittwoch bezeichnete Ministerpräsident Markus Söder die Situation in den Krankenhäusern als "besorgniserregend". Er sprach von einer "Pandemie der Ungeimpften" und hat sich für die Booster-Impfung ausgesprochen. Drittimpfungen seien aus seiner Sicht für jeden sinnvoll - auch für jüngere Menschen. "Wenn sich das Impfen nicht verbessert, stehen wir vor sehr schwierigen Zeiten", so Söder. (Lesen Sie auch: Allgäuer Klinikchef fordert jetzt eine Impfpflicht)

    Zum Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite auslaufen zu lassen, fand Söder klare Worte: "Natürlich ist das eine epidemische Lage - was denn sonst?"

    Welche Corona-Regeln gelten in Bayern aktuell?

    Gemeinsam mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) gab Söder die neuen Corona-Regeln für Bayern bekannt, die ab Samstag, 6.11., in Kraft treten:

    • Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler am Platz im Klassenzimmer in den ersten zwei Wochen nach den Herbstferien. An den Grundschulen gilt die Maskenpflicht ab 8. November eine Woche lang. Zudem soll in der ersten Woche nach den Ferien jeden Tag getestet werden.
    • Die Warnstufen Gelb und Rot der Krankenhausampel werden neu definiert. Die Ampel springt auf Gelb, wenn 450 Intensivbetten belegt sind. Die Warnstufe Rot gilt, wenn 600 Intensivbetten belegt sind. Für die beiden Warnstufen gab es zudem neue Corona-Regeln.
    • Es werden sogenannte Hotspots in Bayern definiert. Eine Stadt oder ein Landkreis wird als Hotspot eingestuft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert 300 überschreitet und die Intensivbetten zu 80 Prozent belegt sind. Auch wenn bayernweit die Krankenhausampel auf Grün oder Gelb steht, gelten lokal in einem Hotspot die gleichen Regeln, die auch bei der Warnstufe Rot der Krankenhausampel gelten würden.
    • Einen Lockdown wird es nicht geben, versicherte Söder.

    Diese Corona-Regeln gelten in Bayern bei den jeweiligen Warnstufen der Krankenhausampel:

    Solange die Krankenhaus-Ampel in Bayern auf Grün steht, gilt:

    • Maskenpflicht in Gebäuden, geschlossenen Räumen und dem ÖPNV (medizinische Maske oder FFP2).
    • Maskenpflicht bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen. Ausnahmen gibt es, wenn sich der Veranstalter freiwillig für die 3G-Plus-Regel oder die 2G-Regel entscheidet. In so einem Fall entfällt die Maskenpflicht, darf Alkohol ausgeschenkt werden und es gibt keine Personenobergrenzen.
    • Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 gilt die 3G-Regel. Dann haben nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1.000 Personen. Die Veranstalter müssen das Einhalten der 3G-Vorgaben prüfen.
    • Seit dem 15. Oktober werden Kontaktdaten von Besuchern auf Veranstaltungen ab 1.000 Personen sowie in Clubs und Diskotheken erfasst.
    • Die Innen- und Außengastronomie ist weiter geöffnet, auch Beherbungsbetriebe haben geöffnet.
    • Es findet Präsenzunterricht in allen Schularten statt. Die Schüler werden regelmäßig auf eine Corona-Infektion getestet.
    • Beim Sport in Innenräumen gilt die 3G-Regel. Fitnessstudions sind geöffnet. Zuschauer sind beim Außen- und beim Innensport erlaubt.
    • Überall dort wo die 3G-Regel gilt, dürfen Betreiber freiwillig 3G plus oder 2G festlegen.

    Wenn die Krankenhausampel auf Gelb steht, gilt:

    • An Orten, an denen es eine Maskenpflicht gibt, muss mindestens eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske getragen werden.
    • Bei Sport, Kultur und anderen betroffenen Bereichen, wo bisher die 3G-Regel galt, gilt fortan 3G-Plus. Statt eines Schnelltests müssen Ungeimpfte somit einen negativen PCR-Test vorweisen. Die 3G-Plus-Regel wird von 2G abgelöst. Bei 2G enfällt die Maskenpflicht.
    • An den Hochschulen und im Ausbildungsbereich bleibt es bei der 3G-Regel.
    • Von der Testpflicht ausgenommen sind Handel und ÖNPV.
    • In Alten- und Pflegeheimen wird eine Testpflicht für Personal und Besucher eingeführt.

    In Hotspots und sobald die Krankenhausampel auf Rot steht, gilt:

    • Die 2G-Regel wird auf weitere Bereiche ausgedehnt. Bei 2G entfällt die Maskenpflicht.
    • In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regel. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Menschen haben, sollen sich zweimal pro Woche testen.
    • In der Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen gilt die 2G-Regel nicht. Stattdessen zählt 3G-Plus.

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