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Neue Corona-Regeln in Bayern seit dem 20. März: Maskenpflicht, Schule, 3G

Neue Corona-Regeln in Bayern

Neue Corona-Regeln in Bayern: Was jetzt gilt

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    Corona-Regeln in Bayern: Die Maskenpflicht im Supermarkt bleibt in Bayern - mindestens bis zum 2. April. Eine wichtige Änderung gibt es für Schüler.
    Corona-Regeln in Bayern: Die Maskenpflicht im Supermarkt bleibt in Bayern - mindestens bis zum 2. April. Eine wichtige Änderung gibt es für Schüler. Foto: imago / Manfred Segerer (Symbolfoto)

    Die Inzidenzwerte im Allgäu und in Bayern sind auf Rekordniveau. Dennoch werden die Corona-Regeln gelockert - auch in Bayern. Welche Regeln gelten vom 20. März bis zum 2. April?

    Welche Corona-Regeln gelten bis zum 2. April in Bayern?

    Bayern macht von der Übergangsregelung der Bundesregierung Gebrauch und verlängert die meisten Corona-Beschränkungen auch über den 20. März hinaus. Das heißt konkret: Die Maskenpflicht im Supermarkt besteht weiterhin, es bleibt auch bei 3G in Restaurants und Cafés.

    Corona-Lockerungen ab 20. März: Diese Corona-Maßnahmen werden in Bayern geändert

    • Die Maskenpflicht an Grund- und Förderschulen am Platz (ab kommenden Montag, 21. März) und eine Woche später bei 5. und 6. Klassen (28. März) wird aufgehoben.
    • Die Kontaktbeschränkungen bei Treffen mit Freunden und der Familie werden aufgehoben.
    • Kapazitäts- und Personen-Obergrenzen fallen für Sport- und Musikveranstaltungen fallen.
    • Auch das Tanz- und Musikverbot in der Gastro wird gekippt.
    • Jahrmärkte, Volksfeste und Feiern auf öffentlich Plätzen dürfen stattfinden, das Alkoholverbot an öffentlich Plätzen wird aufgehoben.
    • Kitas gehen in den Normalbetrieb. Das heißt: Gruppen dürfen wieder gemischt werden.
    • Ab Samstag gibt es in bayrischen Seilbahnen keine Zugangsbeschränkungen mehr. Die Maskenpflicht bleibt aber bestehen. Mehr dazu lesen Sie hier.

    Die wichtigsten Aussagen nach der Pressekonferenz zu den Corona-Regeln

    • 13 Uhr: Volksfeste ohne Zugangsregeln? Auf die Frage einer Reporterin antwortet Herrmann: "Volksfeste sind zulässig", das gelte auch nach dem 2. April. Dort solle es laut Herrmann keine 2G- oder 3G-Regelungen geben.
    • 12:50 Uhr: Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Hotspot-Regel wird scharf kritisiert. Zwar müsse man auf das finale Gesetz warten doch auf Nachfrage von Journalisten sagt Herrmann: "In diesem Instrument, das uns der Bund gibt, ist schon seine Nicht-Anwendbarkeit angelegt." Denn es müsse jeweils nachgewiesen werden, dass in einem Landkreis oder einer Stadt eine höhere Pathogenität vorliege. Sonst sei die Hotspot-Regel nicht rechtssicher.
    • 12:35 Uhr: Markus Blume will für die Kultur ein „Neustart-Paket“ als „Signal der Hoffnung“ schnüren. Die Kulturprogramme werden bis 30. Juni verlängert. Auch Künstler aus der Ukraine sollen unterstützt werden.
    • 12.30 Uhr: Kultusminister Michael Piazolo spricht über die hohen Fallzahlen bei Schülerinnen und Schülern in Bayern. Durch die Faschingsferien seien viele Corona-Infektionen hinzugekommen. Dennoch, so der Kultusminister könne bei Grund- und Förderschulen und später in 5. und 6. Klassen auf die Maske am Platz verzichtet werden - PCR-Testungen sei Dank.
    • 12.15 Uhr: Welche Corona-Regeln fallen nun vom 20. März bis zum 2. April in Bayern?
    • Die Kontaktbeschränkungen werden aufgehoben
    • 12.10 Uhr: Herrmann nennt den Gesetzesentwurf für die Corona-Regeln nach dem 19. März für unzulänglich. Die Hotspot-Regel sei nicht ausreichend definiert. Bayern will bis zum 2. April von der Übergangsregelung Gebrauch machen. Heißt: am 19.03. soll die bayerische Verordnung umgesetzt werden. Bisherige Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Außer in den Schulen, so Herrmann. Hier fällt zunächst in der Grundschule und später in 5. und 6. Klassen die Maskenpflicht am Platz. Auch 2G und 3G-Regeln bleiben bestehen.
    • 12.05 Uhr: Florian Herrmann beginnt die Pressekonferenz. Er dankt den Unterstützern, die in der Ukraine-Krise mit "vollem Elan" helfen. Er spricht aber auch über große Herausforderungen - auch was die Registrierung von Flüchtlingen angeht.
      Der Corona-Subtyp Omikron BA2 treibe aktuell die Corona-Zahlen nach oben, so Herrmann. Der Reproduktionswert läge nun über 1, so Herrmann. "Die Impf Dynamik st viel zu gering. Die Pandemie ist nach wie vor in vollem Gange."
    • 12 Uhr: Die Pressekonferenz mit Dr. Florian Herrmann, Michael Piazolo und Markus Blume beginnt.

    Welche Corona-Regeln gelten in ihrem Allgäuer Landkreis oder ihrer Allgäuer Stadt? Das erfahren Sie jeweils unter:

    Die Maskenpflicht gilt in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens. Teilweise wird zwischen der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und einer medizinischen Maske unterschieden.
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    Bayern lockert die Corona-Regeln. Welche Vorschriften gelten aktuell im Freistaat? Hier die Übersicht.

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