Pünktlich zur Weihnachtsmarktsaison erhält auch Bayerns Polizei zusätzliche Befugnisse für stichprobenartige und anlasslose Waffenkontrollen. Grundlage ist eine Novelle des Waffengesetzes, welches die Kontrollen bei öffentlichen Veranstaltungen und in Verbotszonen vorsieht. Die neue Verordnung, die bundesweit zum 31. Oktober in Kraft getreten ist, greift ab Samstag (30. November).
Neue Gesetzesgrundlage
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