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Neue Gesetzesgrundlage: Polizei sucht auf Weihnachtsmärkten strenger nach Waffen

Neue Gesetzesgrundlage

Polizei sucht auf Weihnachtsmärkten strenger nach Waffen

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    Weihnachtsmärkte locken auch immer viele Menschen mit krimineller Energie an - eine Gesetzesnovelle soll der Polizei die Arbeit erleichtern. (Archivbild)
    Weihnachtsmärkte locken auch immer viele Menschen mit krimineller Energie an - eine Gesetzesnovelle soll der Polizei die Arbeit erleichtern. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

    Pünktlich zur Weihnachtsmarktsaison erhält auch Bayerns Polizei zusätzliche Befugnisse für stichprobenartige und anlasslose Waffenkontrollen. Grundlage ist eine Novelle des Waffengesetzes, welches die Kontrollen bei öffentlichen Veranstaltungen und in Verbotszonen vorsieht. Die neue Verordnung, die bundesweit zum 31. Oktober in Kraft getreten ist, greift ab Samstag (30. November).

    Keine flächendeckenden Kontrollen geplant

    «Damit kann die Bayerische Polizei insbesondere das neue Messerverbot rechtzeitig zum Beginn der Christkindlmarkt-Saison auch ohne konkreten Anlass kontrollieren», sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in München. Flächendeckende Kontrollen bei öffentlichen Veranstaltungen werde es «in der Regel» aber nicht geben und sie seien auch nicht erforderlich. «Vor allem geht es darum, stichprobenartig zu überprüfen, dass keine unerlaubten Gegenstände mitgebracht werden, die eine Gefahr für die Sicherheit auf dem Christkindlmarkt darstellen können.»

    Neues Gesetz hat aber auch Ausnahmen

    Die aktuelle Änderung des Waffengesetzes gilt für öffentliche Vergnügungen, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkte oder ähnliche öffentliche Veranstaltungen. Hier dürfen neben Waffen nun grundsätzlich auch keine Messer mehr mitgeführt werden. Unter öffentliche Veranstaltungen fallen auch Weihnachtsmärkte. Die Regelung sieht auch Ausnahmen vor - beispielsweise für das gewerbliche Ausstellen von Messern oder für Inhaber gastronomischer Betriebe sowie deren Kundinnen und Kunden.

    Auch kleine Springmesser sind verboten

    Zudem gelte ein Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personenfernverkehr, also in den Zügen und grundsätzlich auch in Bahnhofsgebäuden sowie an Haltepunkten des Fernverkehrs. Auch kleinere einseitig geschliffene Springmesser unter 8,5 Zentimeter Klingenlänge sind nun verboten. «Unser Ziel sind möglichst sichere Christkindlmärkte in Stadt und Land», betonte Herrmann. Die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sollten aber den vorweihnachtlich friedlichen und besinnlichen Charakter nicht stören.

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