Maskenpflicht:
In Bayern gilt nach wie vor das Abstandsgebot und die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausgenommen davon: Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die gesundheitlich nicht in der Lage sind, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das muss aber von einem Arzt bestätigt werden.