Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vorteilsgewährung in vier Fällen vor. Der Grund: Er hatte Polizisten mehrere Gutscheine für je ein Wiesn-Hendl und eine Maß Bier in seinem Festzelt auf der Wiesn gegeben. Gesamtwert: 4028,59 Euro.
Gutscheine für Hendl und Bier für Polizisten: Wiesn-Wirt in München vor Gericht
Roiderer bestreitet das gar nicht, aber er sieht nicht ein, warum das strafbar sein soll, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Welche Polizisten die Gutscheine letztlich bekommen hätten, wisse er nicht einmal. "Ich kenne ja die Leute gar nicht." Seiner Ansicht nach hätte das Verfahren gegen ihn längst eingestellt werden müssen, "weil das im Bagatellbereich ist".
Gegen einen Strafbefehl hat er Einspruch eingelegt, "weil ich mir keiner Schuld bewusst bin", wie er betont. Darum kommt es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht München. Gegen den Polizisten, der die Marken in Empfang nahm, wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers "im Strafbefehlsweg wegen Vorteilsnahme eine Geldstrafe verhängt".
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