Arbeitnehmer in zwölf Bereichen von der Abfallentsorgung über Landwirtschaft bis Versicherungen müssen sich in der Omikronwelle auf eine mögliche Zwangsverpflichtung zu längeren Arbeitszeiten einstellen.
Die sieben Bezirksregierungen haben entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, die Gewerkschaft Verdi kündigte am Dienstag Klagen an.
Längere Arbeitszeiten in öffentlichen Bereichen durch Omikron? Verdi will klagen
An Werktagen könnten Arbeitgeber im Falle eines Falles bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit anordnen, wobei die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten soll. Sofern die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann, ist auch Sonntagsarbeit erlaubt.
"Die Beschäftigten haben den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze und teilweise darüber hinaus am Laufen gehalten", kritisierte Verdi-Landesbezirksleiterin Luise Klemens. "Jetzt die zulässige Höchstarbeitszeit heraufzusetzen und Sonntagsarbeit zu erlauben, ist eine unerträgliche Zumutung."
Wichtige Bereiche dürften nicht lahm liegen
Die Staatsregierung treibt hingegen die Befürchtung um, dass massenhafte Krankmeldungen wichtige Bereiche lahm legen könnten.
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