Im Mai vergangenen Jahres hatte eine Jungkuh den Weg zur Schlachtbank verweigert und war ausgebüxt. Die Ehefrau des Eigentümers rief die Polizei, einer der Beamten nahm die Maschinenpistole zur Hand und erlegte das Tier.
Hubertus Freiherr von Crailsheim, Rinderzüchter und Gutsherr in Iphofen (Landkreis Kitzingen), verklagte nun den Freistaat Bayern auf die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 3000 Euro - das ist der Schlachtwert des Tieres. Die beteiligten Polizisten machen geltend, sie hätten nur Schaden von der Bevölkerung naheliegender Ortschaften abwenden wollen.
Besitzer: Die Schüsse sind voreilig gefallen
Der Besitzer sagt dagegen, die Schüsse seien voreilig gefallen - zwei Minuten später wären Tierarzt, Metzger und ein erfahrener Jagdschütze zur Stelle gewesen, die die Kuh artgerecht hätten erlegen können und auch noch die Verwertung des Fleisches an Ort und Stelle ermöglicht hätten.
Das Gericht sah einen Vergleich als den richtigen Weg an - 1500 Euro vom Freistaat für den Gutsherren. Doch darauf wollte der Vertreter des Freistaates zunächst nicht eingehen. Eine Entscheidung wird spätestens am 22. September verkündet.
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