Die bayerische Polizei führt am 23.10.2020 eine bayernweite Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs durch. Einen ähnlichen Kontrolltag gab es bereits am 13. August.
Warum führt die Polizei diese Kontrollen durch?
Gerade im öffentlichen Nahverkehr kann nicht immer ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Deshalb ist es laut Polizei für die Pendler besonders wichtig, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, um eine Infektion zu verhindern. Eine Maske hilft aber nur dann, wenn sie korrekt über Mund und Nase getragen wird.
Wo muss eine Maske getragen werden?
Für alle Fahrgäste ab 6 Jahren ist in Bayern ein Mund-Nase-Schutz im ÖPNV vorgeschrieben. Dazu gehören aber nicht nur der Bus oder das Taxi, sondern auch zum Beispiel die Wartehallen, Bahnsteige und Bushäuschen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wo kontrolliert die Polizei im Allgäu?
Im Rahmen dieser bayernweiten Schwerpunktaktion werden auch im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West am 23. Oktober zwischen 7 und 22 Uhr, verstärkt Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr durchgeführt. Die Kontrollen werden zudem stark frequentierte Plätze, sowie Bereiche mit aufgrund aktueller Inzidenzwerten bestehender Maskenpflicht umfassen. Mit einer Anzeige gegen das Infektionsschutzgesetz muss rechnen, wer keine Maske trägt. Der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Auflagen sieht hierbei ein Bußgeld von bis zu 250 Euro vor.
Polizeipräsident Werner Strößner zu der Schwerpunktaktion: „Wir appellieren an die Bürger und Bürgerinnen, auch weiterhin verantwortungsvoll und besonnen mit den Vorgaben im Öffentlichen Personennahverkehr umzugehen. Die Maskenpflicht ist keine Schikane, sondern dient dem Schutz der eigenen und der Gesundheit anderer in dieser erstzunehmenden Lage.“