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Prozess in Augsburg: Fahrlässige Tötung in zwei Fällen? Ärztin widerspricht den Vorwürfen

Prozess in Augsburg

Fahrlässige Tötung in zwei Fällen? Ärztin widerspricht den Vorwürfen

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    Einer Medizinerin aus Augsburg wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen vorgeworfen. Sie steht in dieser Woche vor Gericht.
    Einer Medizinerin aus Augsburg wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen vorgeworfen. Sie steht in dieser Woche vor Gericht. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Hat eine Medizinerin aus Augsburg fahrlässig den Tod zweier Menschen verursacht? Das zumindest wirft die Staatsanwaltschaft einer 63-jährigen Ärztin vor, gegen die zwei Anklageschriften vorliegen. Den Ermittlungen zufolge hatte die Frau bei einer ambulanten Magenspiegelung im Jahr 2019 falsch reagiert, als ihr Patient aus ungeklärter Ursache einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten hatte. Ihr Notfallmanagement, so sagte es Staatsanwalt Julian Küffer zum Prozessstart am Dienstag, sei „unzureichend“ gewesen, ihr Vorgehen unachtsam. Der Mann starb später auf der Intensivstation des Uniklinikums. In einem weiteren Fall geht es um einen Behandlungsfehler beim Einsetzen eines sogenannten Magenballons, ein Hilfsmittel zur Therapie von Adipositas, also krankhaftem Übergewicht.

    Laut Anklage habe sich im November 2020 eine Patientin für den Eingriff zur Praxis der Medizinerin begeben. Eine Mitarbeiterin der Ärztin habe auf deren Anweisung hin den Magenballon falsch platziert, was die Atemwege der Patientin blockiert habe. Die Frau sei erstickt, heißt es in der Anklage. Auch in dem Fall habe die 63-Jährige falsch reagiert, den Ballon etwa nicht zum Platzen gebracht und auch die eingetroffenen Notärzte falsch informiert. Wieder versuchten Notärzte, das Leben dieser Patientin noch zu retten, sie starb aber wenig später auf der Intensivstation des Uniklinikums. „Bei ordnungsgemäßer Behandlung und/oder rechtzeitigem Notfallmanagement hätte die Verstorbene relevant länger gelebt“, sagte Staatsanwalt Küffer.

    Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung in zwei Fällen. Zu Beginn der Verhandlung sagte die angeklagte Ärztin aus und gab eine längere Erklärung ab, in der sie sich zunächst auf den Todesfall bei der Magenspiegelung im Jahr 2019 bezog. Im Kern widersprach die Ärztin den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Zwar räumte sie Versäumnisse ein – diese seien aber im Bereich der Dokumentation der Geschehnisse zu sehen, nicht in ihren tatsächlichen Handlungen.

    Prozess in Augsburg um den Tod zweier Patienten in privater Praxis

    Sie habe den Patienten sofort reanimiert und mit einer Herzdruckmassage angefangen, als dieser nicht mehr geatmet habe, und auch sonst alle erforderlichen Schritte unternommen. Dass sie nicht alles davon dokumentiert habe, bedauere sie, „sonst säßen wir heute nicht hier“, aber die Situation vor Ort sei auch chaotisch gewesen. So sei neben dem gerufenen Notarztteam zufällig noch ein zweiter Einsatz in der Nähe gewesen; eine Helferin habe diese Rettungskräfte für die zuständigen Einsatzkräfte gehalten und in den OP gerufen. Als auch noch die anderen, wegen des Notfalls in der Praxis gerufenen Rettungskräfte gekommen seien, hätten 16 Personen im Raum gestanden.

    Die beiden Todesfälle, sagte die Medizinerin, täten ihr „wahnsinnig leid“, es vergehe kein Tag, an dem sie nicht daran denke. Sie sei aber überzeugt, sie habe „alles Menschenmögliche getan“, sagte die 63-Jährige. Bei der Angeklagten handelt es sich um eine erfahrene Ärztin, die vergleichbare Eingriffe offenbar bereits tausendfach durchführte. Strafprozesse gegen Mediziner sind selten, auch weil die Hürden hoch sind und der juristische Nachweis, dass Ärzte sich strafbar gemacht haben, oft schwierig ist. Auch im Fall der 63-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung. Amtsrichterin Silke Knigge hat einen weiteren Verhandlungstag angesetzt, ein Urteil könnte am Donnerstag gefällt werden. An dem Tag möchte sich die Medizinerin nach Angaben ihrer Verteidiger Florian Engert und David Herrmann auch zum zweiten angeklagten Fall äußern.

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