Alle Beteiligten waren einer Meinung, dass der Beschuldigte (38) in einem Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hatte, als er im vergangenen August mit dem Küchenmesser auf seinen Mitbewohner eingestochen und diesen lebensgefährlich verletzt hatte. Nach nur drei Verhandlungstagen konnte das Schwurgericht am Augsburger Landgericht in einem Antragsverfahren entsprechend den Beschluss verkünden: Der 38-Jährige wird dauerhaft im Maßregelvollzug eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht, dort, wo er seit der Tat bereits vorübergehend lebte.
Prozess in Augsburg
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