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Prozess um Behandlungsfehler: Ärztin bedauert Tod von zwei Patienten nach Behandlung

Prozess um Behandlungsfehler

Ärztin bedauert Tod von zwei Patienten nach Behandlung

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    Eine 63 Jahre alte Ärztin, die in ihrer Praxis durch Behandlungsfehler den Tod von zwei Patienten verursacht haben soll, steht vor dem Augsburger Amtsgericht.
    Eine 63 Jahre alte Ärztin, die in ihrer Praxis durch Behandlungsfehler den Tod von zwei Patienten verursacht haben soll, steht vor dem Augsburger Amtsgericht. Foto: Ulf Vogler/dpa

    Wegen des Todes von zwei Patienten nach ambulanten Endoskopiebehandlungen steht eine Ärztin wegen fahrlässiger Tötung vor dem Augsburger Amtsgericht. «Für mich ist es total schrecklich, dass zwei Menschen nicht mehr leben, weil sie bei mir in der Praxis waren», sagte die 63 Jahre alte Internistin zu Beginn des Prozesses. Sie bedauere dies zutiefst und denke jeden Tag an die Fälle. Sie räumte auch gewisse Versäumnisse ein.

    Die Behandlungen fanden in den Jahren 2019 und 2020 in der Augsburger Praxis der beschuldigten 63-Jährigen statt. Laut der Anklage kam es bei der Magen- und Darmspiegelung eines Mannes zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand und Problemen bei der Sauerstoffversorgung. Er kam noch ins Krankenhaus, starb aber trotz der notärztlichen Versorgung an einem Hirnschaden.

    Ärztin sieht keine gravierenden Fehler bei sich

    Im zweiten Fall erstickte eine Patientin, der die angeklagte Medizinerin einen Magenballon setzen sollte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Ballon falsch verlegt. Auch in diesem Fall konnten die Klinikärzte nichts mehr für die Patientin tun. In beiden Fällen soll die beschuldigte Internistin insbesondere bei der Notfallversorgung Fehler gemacht haben. Auch soll sie die alarmierten Notärzte nicht richtig informiert haben.

    Zunächst äußerte sich die Angeklagte nur über den Notfall nach der Behandlung des Mannes. Zu dem anderen Fall will sie sich am zweiten Verhandlungstag äußern. Gravierende Fehler hat die Ärztin nach ihrer Einschätzung nicht begangen. «Mein Hauptversäumnis ist die unzureichende Dokumentation», sagte die Medizinerin. Es sei ihr erster Reanimationsfall nach 20-jähriger Praxistätigkeit gewesen. Zudem habe der Patient ihr nicht bekannte Herzprobleme gehabt.

    Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt.

    Die Behandlungen fanden in den Jahren 2019 und 2020 in der Augsburger Praxis der beschuldigten 63-Jährigen statt.
    Die Behandlungen fanden in den Jahren 2019 und 2020 in der Augsburger Praxis der beschuldigten 63-Jährigen statt. Foto: Ulf Vogler/dpa
    Die Staatsanwaltschaft glaubt, die Angeklagte hätte bei ambulanten Eingriffen falsch auf die aufgetretenen Komplikationen reagiert. (Symbolbild)
    Die Staatsanwaltschaft glaubt, die Angeklagte hätte bei ambulanten Eingriffen falsch auf die aufgetretenen Komplikationen reagiert. (Symbolbild) Foto: Stefan Puchner/dpa
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