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Prozess um "Champagner Sorbet" - Franzosen siegen gegen Aldi

Gericht

Prozess um "Champagner Sorbet" - Franzosen siegen gegen Aldi

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    Ein Champagnereis darf nicht "Champagner" heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt.
    Ein Champagnereis darf nicht "Champagner" heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolfoto)

    Ein Champagnereis darf nicht "Champagner" heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt. Nach jahrelangem Rechtsstreit bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) um die ehedem von Aldi Süd verkaufte Eissorte "Champagner Sorbet" haben sich Frankreichs Champagnerhersteller vor dem Oberlandesgericht München gegen die in Mülheim sitzende deutsche Supermarktkette durchgesetzt.

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