Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Prozess um "Champagner Sorbet" - Franzosen siegen gegen Aldi

Gericht

Prozess um "Champagner Sorbet" - Franzosen siegen gegen Aldi

    • |
    • |
    Ein Champagnereis darf nicht "Champagner" heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt.
    Ein Champagnereis darf nicht "Champagner" heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolfoto)

    Ein Champagnereis darf nicht "Champagner" heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt. Nach jahrelangem Rechtsstreit bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) um die ehedem von Aldi Süd verkaufte Eissorte "Champagner Sorbet" haben sich Frankreichs Champagnerhersteller vor dem Oberlandesgericht München gegen die in Mülheim sitzende deutsche Supermarktkette durchgesetzt.

    Laut Urteil nutzte die Benennung des Tiefkühleises das Ansehen der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagner" unberechtigt aus. Die Richter sehen das als Irreführung, wie es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung heißt.

    Maßgeblich für das Urteil: Das Sorbet schmeckte nicht nach Champagner. Die französischen Kläger argumentierten, dass das dominante Aroma Birne sei, "gefolgt von Zucker, Zitronensäure und einem Hauch Alkohol".

    Prozess um "Champagner Sorbet" - Franzosen siegen gegen Aldi

    Der 29. Senat kam nun ebenfalls zu dem Schluss, dass das Aldi-Produkt "keinen hauptsächlich durch die Zutat Champagner hervorgerufenen Geschmack aufwies". Letzter Punkt wurde im Laufe des Prozesses umfangreich diskutiert - denn eine Verkostung war wegen des 2014 abgelaufenen Haltbarkeitsdatums nicht mehr möglich.

    Das OLG nannte die Namen von Klägern und Beklagten nicht, doch hatte der Champagnerverband Civic den Prozess publik gemacht. Der Streit hatte in den vergangenen neun Jahren vier Gerichte beschäftigt: Land- und Oberlandesgericht München, den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof.

    Der EuGH hatte 2017 das entscheidende Kriterium festgelegt: Demnach verletzt der Name eines Lebensmittels eine geschützte Ursprungsbezeichnung, "wenn das Lebensmittel nicht als wesentliche Eigenschaft einen Geschmack aufweist, der hauptsächlich durch das Vorhandensein dieser Zutat in seiner Zusammensetzung hervorgerufen wird". (Lesen Sie auch: Ofterschwanger Eisdiele verkauft Enzian-Eis)

    Das Aldi-Sorbet enthielt zwar Champagner, aber nicht genug für das geforderte Champagner-Aroma

    Das Aldi-Sorbet enthielt zwar Champagner, doch das allein genügte offensichtlich nicht, um das geforderte Champagner-Aroma zu gewährleisten. Eine Revision ließ das OLG nicht zu, da zuvor schon BGH und EuGH mit dem Fall und der Geschmacksfrage befasst waren.

    Die Anwälte des erfolgreichen Champagnerverbands sehen eine Signalwirkung für ähnlich gelagerte Fälle: "Das gilt auch für andere beliebte Begriffe, die als geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung geschützt sind", sagte die Juristin Carola Onken von der Münchner Kanzlei Klaka. Aldi Süd äußerte sich zunächst nicht.

    Lesen Sie auch: Höchster Pro-Kopf-Verbrauch: Im Vatikan wird am meisten Wein getrunken

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden