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Prozess um Vergewaltigung und Mord im Altenheim im Landkreis Miesbach

Prozessauftakt in München

"Alles war voller Blut" - Prozess um Mord in Altenheim

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    Am Landgericht München II beginnt am Dienstag der Prozess gegen einen Alzheimer-Patienten, der eine Mitbewohnerin in einem Altenheim vergewaltigt und ermordet haben soll.
    Am Landgericht München II beginnt am Dienstag der Prozess gegen einen Alzheimer-Patienten, der eine Mitbewohnerin in einem Altenheim vergewaltigt und ermordet haben soll. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Im Prozess um Vergewaltigung und Mord in einem Altenheim hat sich der Beschuldigte am Dienstag vor dem Landgericht II auf fehlende Erinnerung berufen. "Er weiß nichts, er hat keine Erinnerungen an irgendwas", sagte der Anwalt des 88 Jahre alten Alzheimerpatienten. Der alte Mann wurde daraufhin von der Pflicht entbunden, an der Hauptverhandlung gegen ihn teilzunehmen - auch aus Gründen der "Verfahrensökonomie", wie der Vorsitzende Richter sagte.

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, eine Mitbewohnerin in einem Altenheim im Landkreis Miesbach vergewaltigt und ermordet zu haben. Er soll brutal über die ebenfalls an einer Demenz erkrankte, 85 Jahre alte Frau hergefallen zu sein. Er soll die bettlägerige Seniorin in ihrem Zimmer vergewaltigt und so heftig verprügelt haben, dass sie später im Krankenhaus an einer Lungenentzündung starb - ausgelöst durch eingeatmetes Blut. Der Mann soll ihr auch mehrere Rippen gebrochen haben.

    Altenpleger spricht von einem "Schock"

    Von einem "Schock" spricht der Altenpfleger, der den blutverschmierten Mann am 25. Juli 2020 im Zimmer der Frau entdeckte, an einem "denkwürdigen Tag", wie der Vorsitzende Richter sagt. "Alles war voller Blut", sagt der Pfleger als Zeuge vor Gericht. "Er war nackt, sie war nackt." Die 85 Jahre alte, bettlägerige Frau sei von Wunden übersät gewesen. "Es hat ausgesehen wie eine Bisswunde", sagt der Pfleger, der damals in dem Heim tätig war.

    Mit einem Kollegen habe er die schwer verletzte Frau dann die Treppe runtertragen müssen, weil der Aufzug in dem Heim nicht funktionierte - angeblich, weil die Rechnungen für die Wartungsfirma nicht bezahlt worden seien. Der defekte Fahrstuhl sei auch der Grund gewesen, warum die 85-Jährige sich überhaupt zur Tatzeit am Nachmittag ihn ihrem Zimmer und nicht in einem Gemeinschaftsraum aufgehalten habe. "Sie ist wochenlang nicht mobilisiert worden", sagt der Pfleger, der die Zustände in dem Heim und beispielsweise eine fehlende Einarbeitung kritisiert. "Sonst wäre es zu dieser Situation nicht gekommen." Er hatte sich auf die Suche nach dem Alzheimer-Patienten gemacht, weil er ihn schon eine Weile nicht mehr gesehen hatte.

    88-Jähriger gilt als schuldunfähig

    Der 88-Jährige gilt wegen seiner Erkrankung als schuldunfähig. Ihm droht im Falle einer Verurteilung keine Haftstrafe, aber die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie.

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