Ein Pfingsturlaub in einem Corona-Risikogebiet kann nach den Ferien für Eltern und Schulkinder ein unangenehmes Nachspiel haben. Sollte nach der Rückkehr eine Quarantäne erforderlich sein, wird der versäumte Unterricht nicht nur als unentschuldigte Fehlzeit angesehen. Im schlimmsten Fall droht nach Angaben des Kultusministeriums auch ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die allgemeine Schulpflicht. Das Bußgeld kann in Bayern im schlimmsten Fall bis zu 1000 Euro betragen. Alles zur Corona-Krise im Allgäu und in der Welt in unserem Newsblog.
Schulpflicht