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Razzien wegen Ansaar International in Oberbayern und Oberfranken

Razzien in München und Landkreis Hof

Razzien wegen Ansaar International in Oberbayern und Oberfranken

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    Polizeibeamte stehen vor dem Gebäude des Vereins Ansaar International. Bundesinnenminister Seehofer (CSU) hat den salafistischen Verein Ansaar International sowie mehrere Teilorganisationen der islamistischen Vereinigung verboten.
    Polizeibeamte stehen vor dem Gebäude des Vereins Ansaar International. Bundesinnenminister Seehofer (CSU) hat den salafistischen Verein Ansaar International sowie mehrere Teilorganisationen der islamistischen Vereinigung verboten. Foto: Marcel Kusch, dpa

    Im Zuge des Verbots des salafistischen Vereins Ansaar International und seiner Ableger hat es auch in Bayern mehrere Razzien gegeben. Einsatzkräfte hätten drei Wohnungen in München und eine im Landkreis Hof durchsucht, teilte das Innenministerium am Mittwoch in München mit. Ein Container mit gespendeten Altkleidern in Markt Schwaben sowie zwei Bankkonten einer Teilorganisation seien beschlagnahmt worden.

    Ansaar International verbreite in Deutschland islamistisch-extremistische Inhalte

    "Das ist ein empfindlicher Schlag gegen die Terrorfinanzierung und die salafistische Missionierung in Deutschland", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). "Mit dem Vereinsverbot können wir diesen salafistischen Sumpf besser austrocknen." Ansaar International habe ein Geflecht aus Vereinen und Einzelpersonen genutzt, um Spenden zu generieren. Zudem verbreite der Verein auch in Deutschland islamistisch-extremistische Inhalte. "Wer Hamas, Jabhat al-Nusra und Al-Shabab mit Spenden unterstützt, leistet keine humanitäre Hilfe, sondern dem Terror Vorschub und bringt das hoch anerkennenswerte Engagement der zahlreichen seriösen Hilfsorganisationen in Verruf", sagte Herrmann.

    Bundesinnenministerium verbietet Verein

    Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot des Vereins mit der Finanzierung von Terror begründet. Er habe Spenden in der Absicht gesammelt, diese an terroristische Vereinigungen im Ausland weiterzugeben, insbesondere an die Al-Nusra-Front in Syrien, an die palästinensische Hamas sowie an Al-Shabaab in Somalia.

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