Der neue Spezi-Streit um die Markenrechte der Paulaner Limonade ist noch nicht entschieden. Am 5. August will Vincent Mayr, der Vorsitzende Richter am Landgericht München I, sein Urteil darüber sprechen, ob das Design der Etiketten auf den Flaschen einer Cola-Mix von Berentzen dem Original zu ähnlich ist. Das ist das Ergebnis einer mündlichen Verhandlung vom Dienstagvormittag.
Alkoholfreie Erfrischungsgetränke sind ein Hoffnungsschimmer für die deutschen Brauer und Getränkehersteller. Denn anders als beim Bier, von dem die Deutschen immer weniger trinken, ist bei den colahaltigen Limonaden der Durst noch groß. Kein Wunder also, wenn diesen immer mehr Hersteller stillen wollen. Dabei werden schon einmal die Ellenbogen ausgefahren.
Die Münchner Großbrauerei Paulaner hat erneut gegen einen Wettbewerber geklagt, der ebenfalls einen Schluck aus der großen Spezi-Flasche abbekommen will. Diesmal trifft es den Getränkehersteller Berentzen aus Haselünne im Emsland. Der Vorwurf aus München lautet: Die Etiketten der Berentzen-Limonade „Mio Mio Cola+Orange Mische“ sehen jenen des Paulaner-„Spezi“ zu ähnlich. Verbraucher könnten beim Einkauf aus Versehen zur falschen Flasche greifen.
Eine Tapete soll Pate für das Berentzen-Design gestanden haben
Paulaner will sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren äußern. Ein Berentzen-Sprecher beteuert, das Design des Etiketts der eigenen Brause sei inspiriert von einer Tapete, die der Marketingchef des Unternehmens in seiner Studentenbude hatte. Bei der Wahl der Farben für ein Mischgetränk aus Cola und Orangenlimonade seien Braun, Orange und Gelb doch sehr naheliegend. Zudem sei die durchsichtige Glasflasche von „Mio Mio“ kaum mit der „Spezi“-Flasche zu verwechseln.
Es ist nicht der erste Rechtsstreit, den Paulaner gegen einen Mitbewerber auf dem Limo-Markt ausficht. Bereits im März hat die für Markenrecht zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts München I Paulaner in einem ähnlich gelagerten Fall recht gegeben. Die Brauerei Karlsberg aus Homburg im Saarland müsse ihr Design der Dosen und Flaschen ihres Cola-Mischgetränks ändern, da es der markenrechtlich geschützten „Fünf-Farben-Welle“ von Paulaner zu ähnlich sehe, urteilte die Kammer. Gerade weil Verbraucher sich an Produktfarben orientierten, bestehe die Gefahr von Verwechslungen.
Das Vorgehen von Paulaner folgt damit ganz offensichtlich einer Strategie. Im Oktober 2022 endete ein erstes juristisches Tauziehen um die Marke „Spezi“. Schon 1957 hatte sich die Brauerei Riegele aus Augsburg den Begriff als Wortmarke schützen lassen, ebenso wie den Slogan „Ein Spezi muss dabei sein“. Das weitsichtige Vorgehen relativierte dann aber ein Vertrag, den man knapp 20 Jahre später mit Paulaner schloss. Im Jahr 1974 einigte man sich darauf, dass Paulaner gegen eine Einmalzahlung von 10.000 Mark künftig eine eigene Cola-Mix-Variante unter dem Namen „Spezi“ vertreiben darf.
Spezi-Streit: Riegele ist vor Gericht gegen Paulaner unterlegen
Aus heutiger Sicht hat Paulaner damit ein Schnäppchen gemacht. Wie es im schriftlichen Urteil der Kammer heißt, setzte Paulaner im Jahr 2022 gut eine Million Hektoliter „Spezi“ ab - mehr als von vielen Biermarken. „Spezi“-Erfinder Riegele wollte von Paulaner daher eine größere Beteiligung am Erfolg, konnte sich aber vor Gericht nicht durchsetzen. Der Vertrag von 1974 sei kein Lizenzvertrag, sondern eine Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung, entschied die Kammer damals. Ziel sei es gewesen, bestehende Streitigkeiten endgültig beizulegen. In der Folge habe Paulaner erhebliche Investitionen in den Aufbau der eigenen Marke getätigt.
Nachdem diese Einschätzung gerichtlich bestätigt wurde, verteidigt Paulaner seine Marke nun auch offensiv mit juristischen Mitteln gegen neue Wettbewerber. Und zu verteidigen gibt es einiges. Nach einer aktuellen Statistik der Lebensmittel-Zeitung ist Paulaner mittlerweile der zehntgrößte Hersteller alkoholfreier Erfrischungsgetränke in Deutschland. Allein von 2023 auf 2024 ist der Absatz demnach um 29 Prozent auf nunmehr zwei Millionen Hektoliter gestiegen. (mit dpa)
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