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Revision gegen Hanna-Urteil eingelegt

Mordfall im Chiemgau

Revision gegen Hanna-Urteil eingelegt

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    Der Angeklagte im Prozess um die getötete Studentin Hanna auf der Bank im Landgericht Traunstein.
    Der Angeklagte im Prozess um die getötete Studentin Hanna auf der Bank im Landgericht Traunstein. Foto: Uwe Lein, dpa (Archivbild)

    Der vor knapp einem Vierteljahr wegen Mordes an der Studentin Hanna verurteilte Mann hat die Entscheidung des Landgerichts Traunstein angefochten. Der Angeklagte habe Revision gegen das Urteil eingelegt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Darüber habe nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Seine Verteidigerin Regina Rick hatte unmittelbar nach dem Ende des Prozesses angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

    Das Gericht hatte ihren Mandanten nach einem langen Indizienprozess wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes aus Verdeckungsabsicht zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler sah es als erwiesen an, dass der damals 20-Jährige die 23-jährige Hanna am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und dann schwer verletzt in den nahen Bärbach geworfen hat.

    Gericht verurteilte die Herangehensweise der Verteidigung

    Die Version, die junge Frau könne gestürzt sein, es könne sich um einen Unfall handeln, verwarf das Gericht als abwegig und "lebensfremd". Aßbichler kritisierte die Verteidigung Ricks scharf. Sie warf ihr vor, sie trage das Verfahren "auf die Straße", verhalte sich "eines Organs der Rechtspflege unwürdig" und rügte vor allem, dass Rick mit ihrem prominenten Mandanten Manfred Genditzki, der 2023 nach 13 Jahren unschuldig in Haft freigesprochen worden war, im Traunsteiner Gericht aufgetaucht war.

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