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Rosenheim: Kriminalpolizei durchsucht Wohnungen nach Kinderpornografie

Auswertung läuft

Kripo Rosenheim durchsucht mehrere Wohnungen nach Kinderpornografie

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    Die Kripo in Rosenheim durchsuchte Wohnungen nach Kinderpornografie.
    Die Kripo in Rosenheim durchsuchte Wohnungen nach Kinderpornografie. Foto: imago (Symbolbild)

    Ermittler der Kriminalpolizei Rosenheim haben am Donnerstag die Wohnungen mehrerer Tatverdächtiger im Landkreis Rosenheim durchsucht. Wie die Polizei mitteilte, waren die Beschuldigten ins Visier der Kripo geraten und stehen im Verdacht, kinderpornografische Dateien besessen oder verbreitet zu haben. In allen fünf Fällen seien Beweismittel beschlagnahmt worden.

    Kripo Rosenheim durchsucht Verdächtige, bei denen es konkrete Anhaltspunkte gab

    Gezielt wurden nach Angaben der Polizei von den Ermittlern der „Arbeitsgruppe Kinderpornografie“ des Kommissariats 1 der Kripo Rosenheim Personen überprüft, bei denen sich konkrete Anhaltspunkte ergeben hatten, dass sie kinderpornografische Dateien besitzen oder verbreiten würden.

    Bei den fünf männlichen Beschuldigten im Alter von 20 bis 71 Jahren wurden im Rahmen der Wohnungsdurchsuchungen Datenträger, Computer und Mobiltelefone beschlagnahmt. Zum Teil sei bereits bei den Durchsuchungen offensichtlich kinderpornografisches Material festgestellt worden. (Tatzusammenhänge bei den Fällen gebe es nicht).

    Durchsuchung nach Kinderpornografie in Rosenheim: Auswertung dauert an

    Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Rosenheim, insbesondere die aufwändige Auswertung des aufgefundenen Beweismaterials, dauern an. Die Sachleitung bei den Verfahren liegt in drei Fällen bei der Staatsanwaltschaft Traunstein, in den beiden übrigen Fällen bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Die Tatverdächtigen seien nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen worden.

    Die Durchsuchungen fanden in den Städten bzw. Gemeinden Rosenheim, Wasserburg am Inn, Pfaffenhofen an der Ilm, Aschau im Chiemgau, sowie Feldkirchen-Westerham aufgrund der von den Staatsanwaltschaften erwirkten gerichtlichen Durchsuchungsbeschlüssen statt.

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