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Ruhiges Silvester in Bayern trotz Gerichtsentscheidung

Silvester in Bayern

Ruhiges Silvester in Bayern trotz Gerichtsentscheidung

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    So ein Feuerwerk, wie hier in Kaufbeuren, wird es dieses Jahr kaum geben.
    So ein Feuerwerk, wie hier in Kaufbeuren, wird es dieses Jahr kaum geben. Foto: Mathias Wild (Archiv)

    Stille statt Feuerwerk, rauschenden Partys und Anstoßen auf der Straße - Bayern wird in weiten Teilen wohl ruhig ins neue Jahr feiern. Denn auch Silvester gelten Alkoholverbot und die nächtliche Ausgangsbeschränkung ab 21.00 Uhr. In den Städten ist außerdem auf vielen öffentlichen Plätzen verboten, Böller und Raketen zu zünden - und in einigen Kommunen sogar in privaten Gärten und auf Balkonen. Daran ändert auch ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach zum flächendeckenden Böllerverbot in Mittelfranken nichts.

    In Mittelfranken hatten die Städte und Landkreise ein Böllerverbot an Silvester und Neujahr beschlossen, das auch in privaten Gärten oder auf Balkonen gilt. Am Donnerstagvormittag gab die Kammer einem Eilantrag dagegen teilweise statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Danach dürfen die Antragssteller aus Nürnberg Feuerwerk auf ihrem privaten Grundstück zünden (Az.: AN 15 S 20.2909).

    Böllern nur auf eigenen Flächen erlaubt

    Aber: "Das Abbrennen von Pyrotechnik auf eigenen Flächen ist damit nur ihnen erlaubt. Ansonsten bleibt die Allgemeinverfügung bestehen", teilte die Stadt Nürnberg mit. Damit gilt in Bayerns zweitgrößter Stadt weiterhin ein Böllerverbot auf allen öffentlichen und privaten Flächen. Auch Erlangen und Fürth wiesen ihre Bürgerinnen und Bürger auf Twitter darauf hin, dass das Böllerverbot trotz der Gerichtsentscheidung gelte.

    Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Im Laufe des Tages wollte das Ansbacher Verwaltungsgericht über weitere Eilanträge zu dem Thema entscheiden, die insbesondere die Verbote in Ansbach, Erlangen sowie in den Landkreisen Roth, Erlangen-Höchstadt und Ansbach betreffen. Ein Gerichtssprecher war telefonisch aber nicht mehr erreichbar.

    Gericht kippt Feuerwerksverbot in Augsburg

    Am Dienstag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits das flächendeckende Feuerwerksverbot in Augsburg gekippt, da es sich "nicht um eine infektionsschutzrechtlich "notwendige" und damit verhältnismäßige Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes" handle (Az. 20 CS 20.3139). Die Stadt Augsburg wollte ebenfalls Feuerwerk auf privaten Flächen verbieten, um Unfälle zu vermeiden und das medizinische Personal zu entlasten.

    Ob sich die Feiernden in Bayern an die Beschränkungen halten, will die Polizei in der Silvesternacht verstärkt kontrollieren. Dazu werden nach Angaben des Innenministeriums 800 Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei die örtlichen Polizeiinspektionen unterstützen.

    Ein Schwerpunkt werde die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen sein, sagte der bayerische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Jürgen Köhnlein, dem Radiosender Bayern 2. "Das ist ab 21 Uhr übersichtlicher als in anderen Jahren, denn die Ausgangssperre sollte ja greifen. Es werden nur noch Menschen auf der Straße sein, die hierfür zwingende Gründe geltend machen können - und Raketen abfeuern oder Böller werfen, zählt nicht darunter." Er appellierte an alle Menschen auf Feuerwerk wegen der Verletzungsgefahr zu verzichten, um die Rettungsdienste und Krankenhäuser nicht weiter zu belasten.

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