Es ist ein außergewöhnlicher Fall: Für den kleinen Sohn klagt ein Vater nach dem Krebstod seiner Partnerin gegen deren Heilpraktikerin. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verlangt der Mann im Namen des Fünfjährigen rund 170.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Außergewähnlicher Fall in München