Mit welchen Wünschen kommt ein Allgäuer zu einem Schönheitschirurgen?
Dr. Huber: Oft kommen Menschen im mittleren Alter, die einen neuen Partner haben und sich für ihn attraktiver machen wollen. Zum Beispiel eine Mutter, die sich die Brust straffen lassen will, an der schon drei Babys hingen. Oder ein leicht ergrauter Unternehmer, der einen knackigeren Po haben will, um seiner 20 Jahre jüngeren Freundin auch weiterhin zu gefallen. Manchmal kommen auch Menschen mit Fotos von Stars und sagen: "So will ich auch aussehen." Die muss ich auf den Boden der Realität zurückholen: Ich kann aus 60-Jährigen keine 20-Jährigen machen....

Was kostet eine Schönheits-OP?
Dr. Huber: Der ganze Bereich ist ein riesiger Markt. Das muss man als Kunde wissen und im Hinterkopf behalten. Es gibt leider Kollegen ohne fachgerechte Ausbildung mit höchst zweifelhafter Qualifikation. Deshalb: Augen auf bei der Chirurgen-Wahl! Hier hilft, wenn man sich über einen Operateur erkundigt und auch nach seiner Ausbildung fragt. Auch über die Kosten sollte man sich informieren. Als Leitfaden gelten folgende Durchschnittzahlen:
- Brustvergrößerung um die 4.000 bis 5.000 Euro.
- Fettabsaugen pro Körperareal (z.B. Oberschenkel oder Bauch) 2.000 bis 3.000 Euro.
- Lider straffen 1.000 bis 2.000 Euro
- Facelifting 4.000 Euro bis 12.000 Euro
Nach oben sind natürlich keine Grenzen gesetzt...
Wer zahlt die Kosten?

Dr. Huber: Handelt es sich um einen rein ästhetischen Eingriff, übernehmen die Krankenkassen keine Kosten. Sie zahlen nur dann, wenn der Körper stark von der Norm abweicht und der Eingriff medizinisch notwendig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sehr große Brüste Rückenprobleme verursachen. Bei Kindern wird zum Beispiel auch das Ohranlegen gezahlt. Es wird damit möglichen psychische Schäden vorgebeugt, die entstehen können, wenn ein Kind mit "Segelohren" ständig verspottet wird. Selten wird dieser Eingriff bei Erwachsenen von der Kasse übernommen, wenn eine psychische Gefährdung begründet ist.
Was sind die Gefahren einer Schönheits-OP?
Dr. Huber: Jede OP birgt gewisse Risiken. Der Arzt muss den Patienten darüber genau informieren und aufklären. Er muss ihm auch vermitteln, dass es keine Garantie auf ein Wunsch-Aussehen gibt. Wenn bei einer kosmetischen OP Komplikationen auftreten, werden die Kosten dafür in der Regel nicht von der Kasse übernommen. Ich denke, man sollte sich durch eine Schönheits-OP nicht radikal verändern. Ich empfehle moderate Eingriffe. So, dass die Kollegen am Arbeitsplatz danach sagen: "Hey, warst Du im Urlaub? Du siehst so erholt aus."
Was sind aktuelle Trends?
Dr. Huber: Mir fällt auf, dass Schönheits-OPs immer häufiger auch ein Thema bei Männern sind. Sie wollen vor allem athletischer rüberkommen. Bei Frauen sind eher frauliche Proportionen angesagt. Generell möchte ich aber davor warnen, nach der Mode zu gehen. Manche Eingriffe sind im Nachhinein nur noch schwer oder gar nicht mehr zu revidieren. Die Allgäuer sind in der Regel aber zum Glück vernünftig... (lacht)
Wer darf sich Schönheitschirurg nennen?
Immer noch darf sich jeder Mediziner "Schönheitschirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" nennen. "Bei der 'Ästhetischen Chirurgie' handelt es sich um einen großen 'Wachstumsmarkt', in dem sich in Zeiten sinkender Einkommen jeder tummeln möchte", warnt Dr. Johannes Huber. Aussagekräftiger ist der Titel "Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie": Ihn darf nur führen, wer eine sechsjährige Ausbildung absolviert und mindestens 600 Operationen gemacht hat. Unser Experte aus Kempten führt pro Jahr etwa 150 Schönheitsoperationen durch. Die sind nur ca. 10 Prozent seiner gesamten plastischen Operationen.
Was sind Ihre kuriosesten Fälle?
Dr. Huber: Ich erinnere mich an eine Frau aus dem horizontalem Gewerbe, die eine makellose Figur hatte. Dennoch wollte sie sich die Brüste aborm vergrößern lassen. Absurd. Genauso wie eine Dame, die völlig normale Ohren hatte, die ich ihr anlegen sollte. Sie hätte danach vermutlich ausgesehen wie Commander Spock. Ich habe beide Frauen nicht operiert. Bei Schönheitsoperationen kann der Mediziner "nein" sagen. Das galt auch, als eine Mutter ihrer Tochter eine Schönheits-OP für einen erfolgreichen Schulabschluss in Aussicht stellte. Das passt nicht zusammen und sollte gesetzlich verboten werden! Kosmetische Operationen werden bei Minderjährigen laut Gesetz übrigens nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet.

Gibt es einen bestimmten Typ Mensch, der zu Schönheitsoperationen neigt?
Dr. Huber: Ich würde das in zwei Gruppen aufteilen. Die einen kommen einmal in ihrem Leben und lassen etwas beheben, was sie schon viele Jahre störte. Danach fühlen sie sich besser und belassen es dabei. Andere kommen immer wieder. Sie sind und bleiben unzufrieden. Daran ändern letztlich auch die Schönheits-OP nichts. Sie haben eher ein inneres Problem. Problematisch wird es es, wenn die Suche nach Anerkennung in eine Sucht führt: nach immer weiteren "Verschönerungen". Dass das nicht gut geht, hat uns das Beispiel Michael Jackson gelehrt.
Gibt es auch Menschen, die von ihrem Partner gedrängt werden?
Dr. Huber: Das kommt durchaus mal vor. Ich erinnere mich an einen besonders markanten Fall. Da kam eine Frau mit Partner zu einem Kollegen von mir. Sie hatte eine wunderschöne Brust, die dennoch vergrößert werden sollte. Im Beratungsgespräch wurde schnell deutlich, dass der Eingriff ausschließlich der Wunsch der Partners war. Darauf sagte mein damaliger Kollege zu dem Herren, er möge sich doch bitte ebenfalls entkleiden. Als dieser ihn verdutzt anschaute, sagte er: "Vielleicht müssen wir auch ihren Penis vergrößern." Daraufhin packte dieser seine Frau bei der Hand - und beide verschwanden. Das war auch das Beste. Eine Schönheits-OP sollte immer aus freiem Willen geschehen.