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Schöpfer der Augsburgblume zu Gefängnisstrafe verurteilt

Es geht um 43 illegaler Graffitis aus dem Jahr 2019

Schöpfer der Augsburgblume zu Gefängnisstrafe verurteilt

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    Neben dem Rathaus von Augsburg ist eine Graffiti-Blume zu sehen. Der Graffitikünstler muss sich nun am 19. November 2020 erneut wegen Sachbeschädigung durch Graffitis vor Gericht verantworten.
    Neben dem Rathaus von Augsburg ist eine Graffiti-Blume zu sehen. Der Graffitikünstler muss sich nun am 19. November 2020 erneut wegen Sachbeschädigung durch Graffitis vor Gericht verantworten. Foto: Stefan Puchner/dpa

    Update, Donnerstag, 13 Uhr: Ein als Blumenmaler bekannt gewordener Graffiti-Künstler ist am Donnerstag in Augsburg erneut zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Der 33-Jährige erhielt vom Amtsgericht Augsburg eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen Sachbeschädigung, nachdem er erneut mehr als 30 Graffitis an fremdes Eigentum gemalt hatte.

    Die Taten hatte er zugegeben. Vor etwa einem Jahrzehnt hatte er im Raum Augsburg Hunderte Blumen an Wände und Gegenstände gezeichnet und war dadurch als Schöpfer der sogenannten Augsburgblume überregional bekannt geworden.

    In die neue Strafe wurde eine bereits rechtskräftige Verurteilung des Mannes vom Amtsgericht im oberfränkischen Coburg eingerechnet, wo er zuletzt mit einem Mittäter einen Zug besprüht hatte. Zuvor hatte er bereits in Augsburg zwei Bewährungsstrafen bekommen. "Bewährung kommt nicht in Frage", betonte Amtsrichterin Susanne Scheiwiller angesichts der Vorstrafen des 33-Jährigen im aktuellen Verfahren.

    Wegen der früheren Verurteilungen sitzt der Angeklagte bereits seit Sommer in der Augsburger Justizvollzugsanstalt. Nach der erneuten Haftstrafe wird er insgesamt voraussichtlich eineinhalb bis zwei Jahre im Gefängnis bleiben müssen, ehe eine Aussetzung der Reststrafe in Frage kommt.

    33-Jähriger stand mehrfach vor Gericht

    Der wohl bekannteste Augsburger Graffiti-Künstler muss sich einmal mehr vor Gericht verantworten. Der 33-Jährige, der vor einem Jahrzehnt mit seiner Augsburgblume überregional bekannt wurde, ist am Donnerstag (9 Uhr) vor dem Augsburger Amtsgericht wegen 43 illegaler Graffitis aus dem Jahr 2019 angeklagt, mit denen er einen Schaden von etwa 11.000 Euro angerichtet haben soll. Der Mann stand mehrfach wegen solcher Taten vor Gericht und musste auch bereits wegen einer Verurteilung ins Gefängnis.

    Der Angeklagte hatte bis 2011 zahlreiche Blumen an Wände und Gegenstände im Raum Augsburg gezeichnet und sich damit auch viele Sympathien erworben. Die Staatsanwaltschaft hatte damals nahezu 500 Augsburgblumen aufgelistet.

    Die Motive, die teils bis heute im Stadtbild zu entdecken sind, wurden zu einem Wahrzeichen der schwäbischen Stadt. Zeitweise war sogar diskutiert worden, ob die Blume zu einem offiziellen Werbemotiv von Bayerns drittgrößter Stadt werden soll. Später vermarktete der Künstler unter seinem Pseudonym Blumenmaler das Motiv auf T-Shirts und für eine Biersorte. Zudem wurde er für Graffitiprojekte gebucht.

    Künstler wollte eigentlich keine Graffitis mehr malen

    Im Jahr 2012 war der Künstler wegen der Blumengraffitis zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt worden. Damals beteuerte er, dass er künftig keine verbotenen Bilder mehr an fremdes Eigentum malen wolle. Aber er wurde dennoch rückfällig.

    So wurde er 2016 vom Amtsgericht in Augsburg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er mit einem Komplizen großflächig eine Lärmschutzwand an einer Bundesstraße und einen Regionalzug besprüht hatte. Das Landgericht verschonte den Blumenmaler später in einer Berufungsverhandlung jedoch nochmals vor der Haft, indem erneut eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wurde. "Es ist die letzte Warnung", betonte die Richterin damals. Zuletzt saß der 33-Jährige dennoch im Gefängnis, weil eine weitere Haftstrafe dann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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