Leeres Klassenzimmer, Angst vor vierter Welle, Corona-Krise, Deutschland Klassenzimmer, Corona-Krise, Deutschland *** Empty classroom, fear of fourth wave, Corona crisis, Germany classroom, Corona crisis, Germany
Bild: Michael Weber, imago
Leeres Klassenzimmer, Angst vor vierter Welle, Corona-Krise, Deutschland Klassenzimmer, Corona-Krise, Deutschland *** Empty classroom, fear of fourth wave, Corona crisis, Germany classroom, Corona crisis, Germany
Bild: Michael Weber, imago
Schulausfall oder Ausfall von Unterricht kann es in Bayern immer mal geben. In aller Regel ist es Unwetter, das die Verantwortlichen dazu bewegt, den Unterricht an einer Schule oder gleich in einem ganzen Landkreis ausfallen zu lassen.
Wann fällt Schule in Bayern aus? Wer trifft die Entscheidung, dass der Unterricht entfällt? Woher weiß ich, dass morgen die Schule ausfällt? Gibt es eine Notbetreuung? Was müssen Eltern wissen, wenn die Schule entfällt?
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
In Bayern kann die Schule ausfallen, wenn das Wetter besonders ungünstig, und der Schulweg damit gefährlich oder sogar unmöglich ist. "Insbesondere winterliche Straßenverhältnisse können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen", heißt es beim bayerischen Kultusministerium.
Gründe für einen Schulausfall in Bayern können zum Beispiel
sein.
Nein. Eine gesetzliche Regelung, nach der ab einer bestimmten Temperatur „hitzefrei“ gegeben werden muss, gibt es nicht. Trotzdem dürfen Schulleiter nach eigenem Ermessen an besonders heißen Tagen hitzefrei geben.
In Bayern entscheidet über einen Schulausfall auf Landkreisebene die sogenannte lokale Koordinierungsgruppe Schulausfall. Sie besteht grundsätzlich aus dem Leiter oder der Leiterin des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den Volks- und Förderschulbereich sowie aus je einem Schulleiter oder einer Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schularten.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks trifft die Entscheidung eine sogenannte regionale Koordinierungsgruppe Schulausfall. Sie sitzt in der Regierung des Regierungsbezirks.
Ja, die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt für alle öffentlichen Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, beziehungsweise bei größeren Unwetterlagen für alle öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks oder bestimmter Landkreise. "Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden", so das Ministerium.
Über die örtlichen Medien - etwa allgäuer-zeitung.de - oder Radiosender.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei angekündigten oder mehrtägigen Unwetter-Lagen wird oft schon abends bekanntgegeben, dass am nächsten Morgen der Unterricht ausfällt. Bisweilen fällt die Entscheidung aber auch recht kurzfristig, zum Beispiel dann, wenn sich die Wetterlage binnen weniger Stunden extrem zuspitzt oder sich erst am frühen Morgen herausstellt, dass der Schulweg zu gefährlich oder nicht möglich ist.
Ja.
Ja. Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, muss laut Ministerium eine "angemessene Beschäftigung" in der Schule gewährleistet werden.
Tatsächlich sind die Schulen in Bayern gehalten, beim Ausfall von Präsenzunterricht zumindest Distanzunterricht anzubieten, sofern das personell und organisatorisch möglich ist. Geregelt ist das in § 19 der Bayerischen Schulordnung. Ob der Distanzunterricht stattfindet, erfährt man auf der Homepage der jeweiligen Schule.