Unterrichtsausfall in Bayern

Wann gibt es Hitzefrei an Bayerns Schulen?

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Bild: Michael Weber, imago

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Bei besonders schlechtem Wetter kann es zu Schulausfall oder Ausfall von Unterricht in Bayern kommen. Und wann gibt es hitzefrei? Alle Infos im Überblick.
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Von Allgäuer Zeitung
18.07.2023 | Stand: 09:49 Uhr

Schulausfall oder Ausfall von Unterricht kann es in Bayern immer mal geben. In aller Regel ist es Unwetter, das die Verantwortlichen dazu bewegt, den Unterricht an einer Schule oder gleich in einem ganzen Landkreis ausfallen zu lassen.

Wann fällt Schule in Bayern aus? Wer trifft die Entscheidung, dass der Unterricht entfällt? Woher weiß ich, dass morgen die Schule ausfällt? Gibt es eine Notbetreuung? Was müssen Eltern wissen, wenn die Schule entfällt?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wann gibt es Schulausfall in Bayern?

In Bayern kann die Schule ausfallen, wenn das Wetter besonders ungünstig, und der Schulweg damit gefährlich oder sogar unmöglich ist. "Insbesondere winterliche Straßenverhältnisse können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen", heißt es beim bayerischen Kultusministerium.

Gründe für einen Schulausfall in Bayern können zum Beispiel

  • Glatteis
  • Hochwasser
  • Sturm
  • Orkan

sein.

Gibt es an Schulen in Bayern auch ein Recht auf hitzefrei?

Nein. Eine gesetzliche Regelung, nach der ab einer bestimmten Temperatur „hitzefrei“ gegeben werden muss, gibt es nicht. Trotzdem dürfen Schulleiter nach eigenem Ermessen an besonders heißen Tagen hitzefrei geben.

Wer entscheidet, ob der Unterricht wegen schlechten Wetters ausfällt?

In Bayern entscheidet über einen Schulausfall auf Landkreisebene die sogenannte lokale Koordinierungsgruppe Schulausfall. Sie besteht grundsätzlich aus dem Leiter oder der Leiterin des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den Volks- und Förderschulbereich sowie aus je einem Schulleiter oder einer Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schularten.

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks trifft die Entscheidung eine sogenannte regionale Koordinierungsgruppe Schulausfall. Sie sitzt in der Regierung des Regierungsbezirks.

Schulausfall: Müssen sich alle Schulen an die Entscheidung der Koordinierungsgruppen halten?

Ja, die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt für alle öffentlichen Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, beziehungsweise bei größeren Unwetterlagen für alle öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks oder bestimmter Landkreise. "Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden", so das Ministerium.

Wo erfahre ich, dass der Unterricht an einer Schule in Bayern ausfällt?

Über die örtlichen Medien - etwa allgäuer-zeitung.de - oder Radiosender.

Wie lange im Voraus wird über einen Schulausfall in Bayern entschieden?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei angekündigten oder mehrtägigen Unwetter-Lagen wird oft schon abends bekanntgegeben, dass am nächsten Morgen der Unterricht ausfällt. Bisweilen fällt die Entscheidung aber auch recht kurzfristig, zum Beispiel dann, wenn sich die Wetterlage binnen weniger Stunden extrem zuspitzt oder sich erst am frühen Morgen herausstellt, dass der Schulweg zu gefährlich oder nicht möglich ist.

Müssen die Lehrer bei Schulausfall trotzdem in die Schule?

Ja.

Gibt es für Schüler, die trotz Unterrichtsausfall in die Schule kommen, eine Betreuung?

Ja. Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, muss laut Ministerium eine "angemessene Beschäftigung" in der Schule gewährleistet werden.

Gibt es bei Schulausfall in Bayern Homeschooling oder Distanzunterricht?

Tatsächlich sind die Schulen in Bayern gehalten, beim Ausfall von Präsenzunterricht zumindest Distanzunterricht anzubieten, sofern das personell und organisatorisch möglich ist. Geregelt ist das in § 19 der Bayerischen Schulordnung. Ob der Distanzunterricht stattfindet, erfährt man auf der Homepage der jeweiligen Schule.

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