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Schwangere Lehrerinnen dürfen in Bayern nicht in Präsenz unterrichten

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Schwangere Lehrerinnen dürfen in Bayern nicht in Präsenz unterrichten

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    Schwangere Lehrerinnen dürfen in Bayern derzeit nicht in den Schulen unterrichten. Aufgrund des "betrieblichen Beschäftigungsverbots" können sie während der Pandemie nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden, sagt ein Sprecher des Kultusministeriums.
    Schwangere Lehrerinnen dürfen in Bayern derzeit nicht in den Schulen unterrichten. Aufgrund des "betrieblichen Beschäftigungsverbots" können sie während der Pandemie nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden, sagt ein Sprecher des Kultusministeriums. Foto: Alexander Kaya, Augsburger Allgemeine (Symbolbild)

    Schwangere Lehrerinnen dürfen in Bayern in der Corona-Pandemie keinen Präsenzunterricht halten. "Für schwangere Lehrkräfte, deren Anteil im vergangenen Schuljahr bei rund zwei Prozent lag, gilt, dass sie aufgrund eines betrieblichen Beschäftigungsverbots nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können", erklärte der Sprecher des Kultusministeriums, Günther Schuster. Sie könnten aber "unterrichtliche und außerunterrichtliche Aufgaben von zu Hause aus" übernehmen.

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