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Schwangere Lehrerinnen dürfen in Bayern nicht in Präsenz unterrichten

Bidung

Schwangere Lehrerinnen dürfen in Bayern nicht in Präsenz unterrichten

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    Schwangere Lehrerinnen dürfen in Bayern derzeit nicht in den Schulen unterrichten. Aufgrund des "betrieblichen Beschäftigungsverbots" können sie während der Pandemie nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden, sagt ein Sprecher des Kultusministeriums.
    Schwangere Lehrerinnen dürfen in Bayern derzeit nicht in den Schulen unterrichten. Aufgrund des "betrieblichen Beschäftigungsverbots" können sie während der Pandemie nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden, sagt ein Sprecher des Kultusministeriums. Foto: Alexander Kaya, Augsburger Allgemeine (Symbolbild)

    Schwangere Lehrerinnen dürfen in Bayern in der Corona-Pandemie keinen Präsenzunterricht halten. "Für schwangere Lehrkräfte, deren Anteil im vergangenen Schuljahr bei rund zwei Prozent lag, gilt, dass sie aufgrund eines betrieblichen Beschäftigungsverbots nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können", erklärte der Sprecher des Kultusministeriums, Günther Schuster. Sie könnten aber "unterrichtliche und außerunterrichtliche Aufgaben von zu Hause aus" übernehmen.

    Lehrermangel: Bayern stellt 5000 neue Menschen ein

    Um Unterricht angesichts von Lehrermangel zu garantieren, stellt Bayern laut Ministerium zum jetzigen Schuljahr knapp 5000 Menschen auf Planstellen ein, davon rund 1250 Lehrkräfte zusätzlich. Zudem gebe es rund 800 Stellen für Team-Lehrkräfte, die an den Schulen Präsenzunterricht machen und dabei von den Stammlehrkräften, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, unterstützt werden. Vor allem Grund- und Mittelschulen klagen seit Langem über extremen Lehrermangel.

    In Deutschland hat die Ständige Impfkommission (Stiko) bisher keine Covid-19-Impfempfehlung für alle Schwangeren ausgesprochen, da die Datenlage sehr begrenzt sei.

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