Wie in der Vergangenheit wird auch zum Jahresausklang 2023 in Bayern an etlichen Orten das Böllern verboten. In der Landeshauptstadt dürfen Feuerwerkskörper in der gesamten Fußgängerzone vom Marienplatz am Rathaus bis zum Stachus nicht abgebrannt werden, ebenso wenig am Viktualienmarkt. Das Verbot beruhe auf einer Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums und gelte von Silvester 21 Uhr bis Neujahr um 2 Uhr, berichtete die Stadt. "Auch zum kommenden Jahreswechsel setzt München - wie schon in den vergangenen Jahren - auf den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Feuerwerkskörpern."
München, Augsburg, Regensburg...