Böllern in privaten Gärten oder auf Balkonen bleibt an Silvester und Neujahr trotz

in der Stadt Augsburg erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied am Dienstag in München, dass es sich bei einem flächendeckenden Feuerwerksverbot "nicht um eine infektionsschutzrechtlich „notwendige“ und damit verhältnismäßige Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes" handle. (Az. 20 CS 20.3139)
Die Stadt Augsburg wollte Feuerwerke auf privaten Flächen verbieten, um Unfälle zu vermeiden und das medizinische Personal zu entlasten. Das ansässige Uniklinikum sei wegen der Corona-Pandemie stark belastet.
Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte schon letzte Woche das von der Stadt ausgesprochene flächendeckende Feuerwerksverbot gekippt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun das Urteil, nachdem die Stadtverwaltung am Montag Beschwerde eingereicht hatte.
In Mittelfranken hingegen haben Kommunen ein flächendeckendes Böllerverbot an Silvester und Neujahr beschlossen. Demnach dürfen Bürger weder in den Stadtgebieten noch in ihrem Garten oder auf dem Balkon Pyrotechnik zünden. (Lesen Sie auch: Böllerverbot auch zuhause? So ist der Stand in den Städten und Gemeinden im Allgäu)