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Skilift mieten: Idee eines Liftbetreibers bleibt verboten

Rent a Skilift

Skilift mieten: Idee eines Liftbetreibers bleibt verboten

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    Das bayerische Gesundheitsministerium hat einem Skiliftbetreiber aus Oberbayern einen Strich durch die Rechnung gemacht: Er wollte seinen Schlepplift stundenweise an jeweils eine Familie vermieten. Das ist in Bayern aber nicht erlaubt (Symbolbild).
    Das bayerische Gesundheitsministerium hat einem Skiliftbetreiber aus Oberbayern einen Strich durch die Rechnung gemacht: Er wollte seinen Schlepplift stundenweise an jeweils eine Familie vermieten. Das ist in Bayern aber nicht erlaubt (Symbolbild). Foto: Ralf Lienert (Archiv)

    Ein Liftbetreiber im oberbayerischen Böbing im Landkreis Weilheim-Schongau ist mit einer findigen und grundsätzlich zunächst corona-konformen Idee gescheitert. Er hatte den Schlepplift stundenweise zur Miete angeboten - für jeweils nur eine Familie. Doch das bayerische Gesundheitsministerium machte ihm einen Strich durch die Rechnung: Der Betrieb von Seilbahnen sei nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

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