Ein Liftbetreiber im oberbayerischen Böbing im Landkreis Weilheim-Schongau ist mit einer findigen und grundsätzlich zunächst corona-konformen Idee gescheitert. Er hatte den Schlepplift stundenweise zur Miete angeboten - für jeweils nur eine Familie. Doch das bayerische Gesundheitsministerium machte ihm einen Strich durch die Rechnung: Der Betrieb von Seilbahnen sei nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.
Rent a Skilift