Das Amtsgericht Deggendorf habe einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen wegen Beleidigung erlassen, bestätigte ein Gerichtssprecher am Freitag. Protschka habe dagegen Einspruch eingelegt. Verhandelt werde vor Gericht "vermutlich im März". Zuvor hatte die Welt darüber berichtet.
Söder hatte Protschka nach Äußerungen beim Politischen Aschermittwoch der AfD in Niederbayern im vergangenen Jahr angezeigt. Protschka soll ihn dort unter anderem als "Södolf" und "Landesverräter" bezeichnet haben. Der Bundestag hatte in der Folge Protschkas Immunität aufgehoben, um ein Strafverfahren zu ermöglichen. Laut Generalstaatsanwaltschaft München liegt die im Strafbefehl beantragte Geldstrafe für Protschka "im unteren fünfstelligen Bereich".
Das passiert, falls Protschka seinen Widerspruch doch noch zurückzieht
Sollte Protschka seinen Widerspruch bis zu einem Verhandlungstermin zurückziehen, würde der Strafbefehl rechtskräftig und der Prozess abgesagt. Der Vorsitzende des AfD-Landesverbands reagierte auf eine Anfrage zur Stellungnahme seitens der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht.
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