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Solaranlage auf dem Schloss Neuschwanstein? Bayerns Denkmalschutz lockert Gesetzte

Künftig mehr Solarenergie und Windkraft in Bayern

Solaranlage auf dem Schloss Neuschwanstein? Bayerns Denkmalschutz lockert Gesetzte

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    Bisher waren Solaranlagen und Windrädern an Denkmälern wie dem Schloss Neuschwanstein undenkbar in Bayern. Künftig sollen energetische Sanierungen an Denkmälern kein Tabu mehr sein. 
    Bisher waren Solaranlagen und Windrädern an Denkmälern wie dem Schloss Neuschwanstein undenkbar in Bayern. Künftig sollen energetische Sanierungen an Denkmälern kein Tabu mehr sein.  Foto: Karl-Josef Hildenbrand

    Der Bau von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien auf Denkmälern oder in deren Umgebung wird in Bayern deutlich vereinfacht. Das Kabinett beschloss am Dienstag eine Novelle für das Denkmalschutzgesetz, welche die bisherige strenge Linie massiv aufweicht und etwa Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern gestattet.

    Die Gesetze für energetische Sanierungen an Denkmälern sollen gelockert werden

    Mit der Gesetzesänderung sollen auch energetische Sanierungen an denkmalgeschützten Gebäuden möglich werden. Durch die veränderten Regelungen solle der Wert der Denkmäler aber nicht beeinträchtigt werden, hieß es.

    Im direkten Umfeld von Denkmälern sollen künftig auch Windräder kein Tabu mehr sein. Der Bau von Windkraftanlagen soll demnach nur noch bei "besonders landschaftsprägenden Denkmälern" erlaubnispflichtig sein - darunter fällt etwa das Schloss Neuschwanstein oder die Befreiungshalle in Kelheim. Die Liste der besonders schützenswerten Bauten umfasst rund 100 Schlösser, Kirchen und Monumente. (dpa)

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