Der Bau von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien auf Denkmälern oder in deren Umgebung wird in Bayern deutlich vereinfacht. Das Kabinett beschloss am Dienstag eine Novelle für das Denkmalschutzgesetz, welche die bisherige strenge Linie massiv aufweicht und etwa Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern gestattet.
Künftig mehr Solarenergie und Windkraft in Bayern