Im Prozess gegen einen polnischen Hilfspfleger wegen Mordes an Patienten hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft gefordert. Zudem beantragte die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Landgericht München I. die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Sie sah es nach 46 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass sich der 38 Jahre alte Angeklagte in drei Fällen des Mordes schuldig gemacht hat. Hier sei eine hohe Insulingabe durch den Hilfspfleger ursächlich für deren Tod gewesen. Der Tod dieser Menschen könne dem Angeklagten "objektiv zugerechnet" werden. In zwei weiteren Fällen geht die Anklage von versuchtem Mord aus.
Prozess in München