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Mord-Prozess gegen "Todespfleger" vor dem Ende - Plädoyers erwartet

Verbrechen

Mord-Prozess gegen "Todespfleger" vor dem Ende - Plädoyers erwartet

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    Gegen einen Hilfspfleger aus Polen wird wegen Mordes an mindestens sechs Patienten verhandelt.
    Gegen einen Hilfspfleger aus Polen wird wegen Mordes an mindestens sechs Patienten verhandelt. Foto: Peter Kneffel/dpa

    Ein Hilfspfleger aus Polen soll mit Insulinspritzen sechs Menschen getötet haben, die er eigentlich pflegen sollte. Die Tatorte verteilen sich quer durch Deutschland.

    Für diesen Donnerstag (9.30 Uhr) ist das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft geplant.

    Sie wirft dem Mann vor, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er - im Gegensatz zu seinen Opfern - Diabetiker ist. Krasse Eigensucht, rücksichtsloses Gewinnstreben und völlige Gleichgültigkeit wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. Der Prozess war im November 2019 gestartet.

    Mutmaßlicher Täter soll Morde in mehreren Städten begangen haben

    Die Morde soll der Mann - Medien nennen ihn einen "Todespfleger" - laut Anklage quer durch Deutschland begangen haben: in den bayerischen Orten Ottobrunn, Eckenthal und Wiesenbronn ebenso wie in Hannover, im schleswig-holsteinischen Burg und in Spaichingen in Baden-Württemberg. Versuchte Morde werden ihm angelastet in Mülheim an der Ruhr, in Esslingen und in Weilheim in Oberbayern.

    Der gelernte Schlosser soll in einem Crashkurs von sieben Monaten zum Hilfspfleger ausgebildet worden sein.

    Anklage geht von niedrigen Beweggründen aus

    Die Anklage geht von Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen aus. Neben den sechs Mordfällen sind drei Fälle des versuchten Mordes angeklagt und drei Fälle von gefährlicher Körperverletzung. Zusätzlich wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Raub und Diebstahl vor. Er soll beispielsweise so profane Dinge wie Wein, Waschmittel, Toilettenpapier und Klobürsten gestohlen haben.

    Der Prozess erinnert an den spektakulären Fall des Patientenmörders Niels H., der im vergangenen Jahr vom Landgericht Oldenburg wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Ob der Münchner Angeklagte im Falle eines Schuldspruches jemals wieder auf freien Fuß kommt, ist fraglich. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, sieht der vom Gericht beauftragte psychologische Sachverständige keine gute Prognose. Damit könnte dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung drohen.

    Der Fall weckt im Allgäu Erinnerungen an den spektakulären Prozess gegen Krankenpfleger Stefan L.: Wegen Mordes in 29 Fällen verurteilte die Große Strafkammer des Kemptener Landgerichts den „Todesengel von Sonthofen“ am 6. November 2006 nach einem langwierigen Strafprozess zu lebenslanger Haft.

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